Tabakprävention 2001-2005: Der Bundesrat will mehr Massnahmen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die neuen vom Eidgenössischen Departement des Innern vorgeschlagenen Massnahmen zur Tabakprävention zur Kenntnis genommen. Die Massnahmen des 'Nationalen Programms 2001-2005 zur Tabakprävention" waren den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung vorgelegt worden und wollen den Tabakmissbrauch auf verschiedenen Ebenen bekämpfen. Für die Umsetzung des Programms 2001-2005 ist eine gegenüber der ersten Phase spürbare Erhöhung der Mittel notwendig. Die erste sichtbare Massnahme des Pakets ist eine Medienkampagne, die im Mai 2001 lanciert wurde.
Der Tabakmissbrauch stellt in der Schweiz eines der gravierendsten Probleme der öffentlichen Gesundheit dar: eine hohe Zahl Rauchende (2,0 Mio.), 8000 Todesfälle pro Jahr und eine beunruhigende Entwicklung bei Frauen und Jungen (Zunahme der rauchenden 15 - 19jährigen von 23% 1992 auf 40% 1997). Eine Studie der Universität Neuenburg zeigte auf, dass die durch den Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden - Krankheiten, Invalidität und vorzeitiger Tod - 1995 Kosten von etwa 10 Milliarden Fr. verursacht hatten. Mit dem Programm 'Massnahmenpaket Tabak", das der Bundesrat 1995 verabschiedet hatte, wurden zwar verschiedene Präventionsmassnahmen realisiert; sie vermochten jedoch die Entwicklung des Tabakmissbrauchs bei Frauen und Jugendlichen nicht zu bremsen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat aus dem "Massnahmenpaket Tabak" seine Lehren gezogen und präsentiert nun das Nationale Programm 2001-2005 zur Tabakprävention, das sich durch folgende Merkmale vom früheren Programm unterscheidet: Delegation von Präventionsmassnahmen an Partner, Verstärkung der Koordination und der angewandten Forschung, Realisierung einer Informationskampagne, Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen. Es handelt sich mithin um ein umfassendes Programm, das auch eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorsieht. Die Stellungnahmen der interessierten Kreise in der Vernehmlassung gingen klar dahin, dass die Anstrengungen zur Tabakprävention intensiviert und die zur Verfügung stehenden Mittel erheblich erhöht werden müssen.
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurden einige Anpassungen vorgenommen und folgende Ziele als prioritär definiert: Förderung des Bewusstseins in der Bevölkerung für die Tabakproblematik, Verbesserung der sozialen Kompetenz bei Jugendlichen, Schutz der Nichtrauchenden und Promotion der Rauchentwöhnung für Rauchende.
Weiter wird eine Verschärfung des rechtlichen Rahmens in mehreren Etappen vorgeschlagen: in einem ersten Schritt soll es zu einem Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren kommen, die Warnhinweise sollen verstärkt und dem Bundesrat weitergehende Kompetenzen bei der Tabakbesteuerung eingeräumt werden. Letztere Massnahme würde es dem Bundesrat erlauben, den schweizerischen Steuersatz anzuheben, um ihn mit den europäischen Richtlinien und den Preisen in den Nachbarländern in Uebereinstimmung zu bringen. In einer zweiten Etappe sollen Massnahmen zur Werbeeinschränkung für Tabakprodukte geprüft werden.
Kontakt:
Patrick Vuillème, Bundesamt für Gesundheit, Tel. +41 31 322 95 05
Die Vernehmlassungsergebnisse zum Nationalen Programm 2001-2005 zur
Tabakprävention finden Sie im Internet unter
www.admin.ch/bag/sucht/d/index.htm
Eidgenössisches Departement des Innern
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