GRÜNLING möglicherweise gesundheitsschädigend
Bern (ots)
Speisepilze
Nach übereinstimmenden Literaturquellen gilt der Grünling oder «echte Ritterling» (lat. «Tricholoma equestre» resp. «Tricholoma flavovirens») als guter Speisepilz und figuriert deshalb auf der Positivliste der Verordnung über Speisepilze (Vsp). Sein Vorkommen ist in unserem Land selten, hingegen gelangt er gelegentlich über Importe in den Handel. Fälle von Vergiftungen durch diesen Pilz sind in der Schweiz bisher nicht dokumentiert.
Wie erst vor kurzem durch einen «Brief Report» im «New England Journal of Medicine ), bekannt wurde, erkrankten in Frankreich in den letzten acht Jahren zwölf Menschen nach dem Verzehr von allerdings grösseren Mengen an Grünlingen schwer, drei davon verstarben schliesslich.
Forschungsergebnisse französischer Wissenschaftler deuten darauf hin, dass der Pilz bei empfindlichen Menschen eine Rhabdomyolyse auslösen kann. Bei dieser Erkrankung kommt es zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen, der sich in Muskelschmerzen, Muskelschwäche und Müdigkeit äussert und beim weiteren Fortschreiten sogar zum Tod durch Nieren- oder Herzversagen führen kann. Verantwortlich für den Muskelzellzerfall ist die verstärkte Ausschüttung bestimmter Enzyme, die vermutlich durch Inhaltsstoffe des Pilzes ausgelöst wird. Darauf deuten Fütterungsversuche mit Mäusen hin, die von französischen Forschern durchgeführt wurden. Durch diese Untersuchungen erhärtete sich der Verdacht, dass Grünlinge Ursache einer Rhabdomyolyse sein können, wenn sie in grösseren Mengen verzehrt werden. Welcher Inhaltsstoff des Pilzes letztendlich für diese Wirkung verantwortlich ist, konnte bisher noch nicht geklärt werden.
Bis die genauen Ursachen der Todesfälle geklärt sind, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Sinne einer vorbeugenden Massnahme vom Konsum dieses Pilzes abzusehen; keinesfalls sollten grössere Mengen und in aufeinanderfolgenden Mahlzeiten verzehrt werden.
Das BAG ruft bei dieser Gelegenheit in Erinnerung, dass bei Verdacht auf Pilzvergiftung oder bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer Pilzmahlzeit ein Arzt aufgesucht werden sollte. Falls noch vorhanden, sollten Rüstabfälle der Pilze und Mahlzeitenreste mitgenommen und gezeigt werden. Ganz grundsätzlich empfiehlt das BAG nur solche Pilze zu konsumieren, die man eindeutig als Speisepilze erkennt hat oder die als solche von der Pilzkontrollstelle freigegeben worden sind.
Kontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
Tel. +41 31 322 95 05