Information MPA-belasteter Glucosesirup
Bern (ots)
Aus verschiedenen EU - Ländern liegen Berichte vor, wonach MPA belasteter Glucosesirup zu Lebens- und Futtermitteln verarbeitet worden ist.
Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA) ist ein synthetisches Hormon, welches zu therapeutischen Zwecken (Verhütung, Wechseljahrbeschwerden, Krebsbekämpfung) in Mengen bis 2.5 mg/Tag eingesetzt wird. Die in Sirupen festgestellten Konzentrationen liegen im Bereich von 0.3 - 0.5 mg/kg, die daraus hergestellten Lebensmittel weisen entsprechend tiefere Konzentrationen auf.
Gemäss Hochrechnungen führt ein möglicher Konsum von 300 g Muskelfleisch, 50 g Fett und 100 g Sirup zu einer Aufnahme im Bereich des zwei- bis dreifachen ADI-Wertes. Im Vergleich zu therapeutischen Dosen müssten über 100 l Süsswasser konsumiert werden, um eine medizinische Tagesdosis zu erreichen. Damit besteht zwar kein Anlass für gesundheitliche Bedenken, dennoch sind die Rückstände weder in Lebens- noch in Futtermitteln akzeptabel.
Wie jüngste Meldungen zeigen, ist Deutschland von diesen kontaminierten Futtermitteln auch betroffen. Die deutschen Behörden haben sich entschlossen, den Betrieben nachzugehen und dafür zu sorgen, dass keine illegalen Futtermittel verwendet werden. Ausserdem werden auch Importe von Glucosesirup überprüft. Dabei wurde in Deutschland eine 60 t Charge identifiziert, die Analysenergebnisse stehen noch aus (ein Teil der Charge - 7 t - wurde für die Essigproduktion gebraucht. Der Rest ist im Betrieb). In Deutschland geht man, wie auch in anderen EU-Staaten davon aus, dass höchstens einige wenige Flaschen mit Süssgetränken vorhanden sind, bei denen allerdings das Verfalldatum bereits abgelaufen ist. Das BAG und BVET sind in Kontakt mit den deutschen Behörden und werden über neue Erkenntnisse informieren.
Gemäss Warenflussanalyse der Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere Posieux (RAP), erfolgte kein Import aus der betroffenen Firma in die Schweiz. Bezüglich Schweinefleischimporten laufen entsprechende Abklärungen seitens des BVET mit den ausländischen Behörden. Bezüglich Glucosesirup sind die Firmen verpflichtet, deren Lieferungen im Rahmen der Selbstkontrolle zu überprüfen. Das BAG hat den für die Kontrollen zuständigen Kantonalen Laboratorien aufgrund von Zollmeldungen die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, um dies gezielt zu überprüfen.
Kontakt:
BAG Urs Klemm Tel.: +41-(0)31-322'95'05
BVET Myriam Holzner Tel.: +41-(0)31-323'85'68