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Bundesamt für Gesundheit

Information MPA-belasteter Glucosesirup

Bern (ots)

Aus verschiedenen EU - Ländern liegen Berichte vor,
wonach MPA belasteter Glucosesirup zu Lebens- und Futtermitteln
verarbeitet worden ist.
Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA) ist ein synthetisches Hormon,
welches zu therapeutischen Zwecken (Verhütung,
Wechseljahrbeschwerden, Krebsbekämpfung) in Mengen bis 2.5 mg/Tag
eingesetzt wird. Die in Sirupen festgestellten Konzentrationen liegen
im Bereich von 0.3 - 0.5 mg/kg, die daraus hergestellten Lebensmittel
weisen entsprechend tiefere Konzentrationen auf.
Gemäss Hochrechnungen führt ein möglicher Konsum von 300 g
Muskelfleisch, 50 g Fett und 100 g Sirup zu einer Aufnahme im Bereich
des zwei- bis dreifachen ADI-Wertes. Im Vergleich zu therapeutischen
Dosen müssten über 100 l Süsswasser konsumiert werden, um eine
medizinische Tagesdosis zu erreichen. Damit besteht zwar kein Anlass
für gesundheitliche Bedenken, dennoch sind die Rückstände weder in
Lebens- noch in Futtermitteln akzeptabel.
Wie jüngste Meldungen zeigen, ist Deutschland von diesen
kontaminierten Futtermitteln auch betroffen. Die deutschen Behörden
haben sich entschlossen, den Betrieben nachzugehen und dafür zu
sorgen, dass keine illegalen Futtermittel verwendet werden. Ausserdem
werden auch Importe von Glucosesirup überprüft. Dabei wurde in
Deutschland eine 60 t Charge identifiziert, die Analysenergebnisse
stehen noch aus (ein Teil der Charge - 7 t - wurde für die
Essigproduktion gebraucht. Der Rest ist im Betrieb). In Deutschland
geht man, wie auch in anderen EU-Staaten davon aus, dass höchstens
einige wenige Flaschen mit Süssgetränken vorhanden sind, bei denen
allerdings das Verfalldatum bereits abgelaufen ist. Das BAG und BVET
sind in Kontakt mit den deutschen Behörden und werden über neue
Erkenntnisse informieren.
Gemäss Warenflussanalyse der Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere
Posieux (RAP), erfolgte kein Import aus der betroffenen Firma in die
Schweiz. Bezüglich Schweinefleischimporten laufen entsprechende
Abklärungen seitens des BVET mit den ausländischen Behörden.
Bezüglich Glucosesirup sind die Firmen verpflichtet, deren
Lieferungen im Rahmen der Selbstkontrolle zu überprüfen. Das BAG hat
den für die Kontrollen zuständigen Kantonalen Laboratorien aufgrund
von Zollmeldungen die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, um
dies gezielt zu überprüfen.

Kontakt:

BAG Urs Klemm Tel.: +41-(0)31-322'95'05

BVET Myriam Holzner Tel.: +41-(0)31-323'85'68

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