BG über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Medienkonferenz vom 26. Juni 2002
VORENTWURF FÜR EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (ERGEBNIS DES VERNEHMLASSUNGSVERFAHRENS UND WEITERES VORGEHEN)
Resultate - Vorschläge
(ANREDE)
"We are family" - unter diesem Motto findet am Samstag in Zürich der "Christopher Street Day" statt.
"We are family". Familie, das bedeutet für mich Zusammenhalt und Unterstützung, Rücksicht und Respekt und, und vor allem auch gegenseitiges Engagement.
Um diese Werte geht es auch im vorliegenden Gesetzesprojekt. Es geht um die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts - um die Schaffung eines rechtlichen und sozialen Rahmens für Schwule und Lesben, die füreinander einstehen, und die ein gegenseitiges Engagement, ein "commitment" eingehen wollen.
Der Bundesrat hat am 14. November 2001 einen Gesetzesentwurf über die registrierte Partnerschaft in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vernehmlassung ist nun abgeschlossen, und der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen Kenntnis genommen und gewisse Weichen für die Botschaftserarbeitung gestellt.
Die Botschaft soll dann bis im Spätherbst vorliegen. Die Vernehmlassungsergebnisse zeigen, dass die Zeit wirklich reif ist für das seit langem fällige neue Rechtsinstitut. Aber nicht nur das: die Zeit ist auch reif für die Enttabuisierung von homosexuellen Partnerschaften.
Sie kennen das Sprichwort: "Liebe kennt keine Grenzen". Dem möchte ich anfügen: "Liebe kennt auch keine Geschlechter". Die Liebe von Frau zu Frau und von Mann zu Mann soll deshalb eine offizielle Form erhalten können. Ob Frau-Mann, Mann-Mann oder Frau-Frau: Was zählt, ist die Liebe zwischen zwei Menschen.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Schaffung einer "eingetragenen Partnerschaft mit relativ eigenständigen Wirkungen".
Hervorgehoben wurde insbesondere in vielen Vernehmlassungen die symbolische Wirkung einer staatlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen und die damit verbundene Erhöhung der Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Diese staatliche Anerkennung ermöglicht es den gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung rechtlich abzusichern.
Für die grosse Mehrheit der zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer sind vor allem folgende Punkte wesentlich:
- dass gewisse Regelungen angelehnt sind am geltenden Ehe- und Scheidungsrecht bzw. dass verwiesen wird auf Bestimmungen, welche für Ehegatten gelten.
Dadurch ist die Anwendung der für das Eherecht entwickelten Doktrin und Praxis gewährleistet
- andererseits aber die rechtliche und faktische Abgrenzung von der Ehe als ein durch die Bundesverfassung besonders geschütztes Institut;
- und der Ausschluss von Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung
Explizit abgelehnt wurde der Vorentwurf lediglich von einem Kanton, vier Parteien (davon eine Bundesratspartei) und einer Organisation.
Diese sehen in der Anerkennung einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare eine Schwächung der Ehe.
Aber auch religiöse, kulturelle, ethische oder familienbezogene Gründe spielen eine Rolle.
Auf der anderen Seite fordern die Organisationen der Lesben und Schwulen weiterhin eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Zulassung der Adoption.
Ich kann diese Forderungen aus Sicht der homosexuellen Männer und lesbischen Frauen nachvollziehen. Es gibt jedoch nicht nur diese Sicht, sondern es gibt auch andere Blickwinkel.
Darunter versteht der Bundesrat unter anderem den von der Verfassung geforderten Schutz des Instituts Ehe, aber auch den Respekt religiöser Anschauungen und politischer Machbarkeit; andererseits ist vor allem bei der Frage der Adoption dem Kindeswohl die allergrösste Beachtung zu schenken.
Ich habe zudem verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Ehe durch unsere Bundesverfassung speziell geschützt ist, und dass für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Änderung der Bundesverfassung notwendig wäre. Was sind nun aber vor allem die Ziele, welche wir mit der Vorlage für eine eingetragene Partnerschaft verfolgen?
- Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll abgebaut werden.
- Mit der Schaffung dieses neuen Instituts wird namentlich die Gleichbehandlung
o im Erbrecht,
o im Sozialversicherungsrecht, aber auch
o im Steuerrecht und
o im Ausländerrecht erreicht.
- Mit der Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Signal und gibt einen tragfähigen Rahmen für gegenseitige Fürsorge, Unterstützung und verbindliche Verantwortung. Im Vordergrund steht der Gedanke einer rechtlichen Absicherung.
Unsere Hauptziele können mit der Vorlage des Bundesrates erreicht werden.
Aus diesem Grunde wollen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf andere Punkte verzichten - insbesondere dann, wenn sie zusätzlich eine Verfassungsänderung notwendig machen.
Der Vorentwurf präsentiert sich angesichts gewisser konträrer Stellungnahmen mithin als ausgewogener und politisch machbarer Weg.
Wir werden deshalb in enger Anlehnung an die Vernehmlassungsvorlage die Botschaft ausarbeiten. Evident ist, dass bei einem so sensiblen Thema wie dem vorliegenden gerade im Interesse der betroffenen Kreise selber "das Fuder nicht überladen" werden darf. Ihnen wäre nicht gedient, wenn wir nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten im Rahmen eines Referendums vor einem Scherbenhaufen stehen würden.
Deshalb appelliere ich an die gleichgeschlechtlichen Paare, in diesem Vorentwurf die im heutigen Zeitpunkt bestmögliche Lösung zu sehen.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde vereinzelt verlangt, die eingetragene Partnerschaft auch für heterosexuelle Konkubinatspaare zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber nach wie vor keine überzeugenden Gründe für eine Ehe "light". - denn es geht bei dieser Vorlage um einen Abbau von Diskriminierungen jener Menschen, die nicht vor der Alternative stehen, zu heiraten oder nicht, und um nichts anderes.
Ebenfalls wurde vereinzelt gefordert, in Anlehnung an den französischen Pacs einen Lebensgemeinschaftsvertrag zu schaffen, der für beliebige Arten von Gemeinschaften zur Verfügung stehen würde.
Ein solcher Lebensgemeinschaftsvertrag müsste viel allgemeiner gehalten werden, was sich klar zum Nachteil der gleichgeschlechtlichen Paare auswirken würde. Wenn man sich beispielsweise am französischen Pacs orientierte, muss man wissen, dass dieser ohne weiteres durch Eingehung einer Ehe aufgelöst werden kann. Der Pacs gewährt auch keinen Anspruch auf eine fremdenpolizeiliche Bewilligung und auf ein gesetzliches Erbrecht.
Wenn man also die eingetragene Partnerschaft ausweitet und für Konsensualpaare verschiedenen Geschlechts, oder für beliebige Arten von Gemeinschaften öffnet, geht man weit über das Ziel hinaus, Diskriminierungen zu beseitigen. Dies ist aber unser Hauptziel - und dieses wollen wir in allererster Linie erreichen.
Wir werden nun über die heissen Sommermonate zum Endspurt ansetzen, damit der Bundesrat im Spätherbst dieses Jahres die Botschaft verabschieden kann.
Die Liebe zwischen zwei Menschen, ob gleichen oder verschiedenen Geschlechts, ist von jedem einzelnen von uns, aber auch von uns allen - im Sinne einer Familiengemeinschaft Schweiz - zu respektieren und zu schützen.
Denn einen anderen Menschen zu lieben, ob gleichen oder verschiedenen Geschlechts, gehört zu den wertvollsten und schönsten menschlichen Erfahrungen.
Kontakt:
Bundesamt für Justiz