Die Einführung der elektronischen Identitätskarte vorbereiten
Bern (ots)
EJPD arbeitet Konzept und Gesetzesentwurf aus
Der Bundesrat erachtet die elektronische Identitätskarte als wirksames Mittel, um den Übergang zur Informationsgesellschaft zu fördern. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2003 ein Konzept und einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Der Bundesrat anerkennt die vielfältigen Vorteile der digitalen Identität (rechtsverbindlicher elektronischer Verkehr, sichere Zutrittskontrollen und on-line-Bezahlung, komfortable Anmeldung bei Computersystemen usw.). Um der neuen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, sollen Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen werden, damit der Staat eine elektronische Identitätskarte (eID-Karte) herausgeben kann. Eine solche Karte könnte eine Reihe von vertraulichen und verbindlichen on-line-Anwendungen im Bereich eGovernment und eCommerce entscheidend fördern.
Mit der konventionellen Identitätskarte verknüpfen
Der Bundesrat hat das EJPD mit den Vorarbeiten für die Einführung der eID-Karte beauftragt und folgende Leitlinien vorgegeben:
- Die staatliche eID-Karte kann als konventionelle wie als elektronische Identitätskarte eingesetzt werden und ermöglicht rechtsverbindliches Signieren. Sie ersetzt auch den Ausländerausweis.
- Die staatliche eID-Karte ist eine reine Identitätskarte und enthält keine weitere Anwendungsdaten, z. B. Gesundheitsdaten. Ihr Inhalt wird gesetzlich geregelt.
Erfahrungen in der Bundesverwaltung sammeln
Um praktische Erfahrungen zu sammeln, wird der Personalausweis der Bundesverwaltung rasch zu einer elektronischen Identitätskarte mit möglichst den gleichen Eigenschaften wie eine staatliche eID-Karte ausgebaut. Das EJPD und EFD konzipieren bis Mitte 2003 vorerst einen solchen bundesinternen Ausweis und bauen bis im Frühjahr 2004 die notwendige Infrastruktur auf.
Kontakt:
Urs Bürge
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'35