BJ: 2 Millionen im Fall Taylor gesperrt BJ hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft delegiert
(ots)Bern, 23.7.2003. Auf Konten zweier Personen aus dem Umfeld des liberianischen Präsidenten Charles Taylor sind rund 2 Millionen Franken gesperrt worden. Dagegen wurden keine Konten gefunden, die direkt auf Präsident Taylor lauten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens des Spezialgerichtshofs für Sierra Leone an die Bundesanwaltschaft delegiert.
Das BJ hatte im Juni verschiedene Banken in Genf und Zürich angewiesen, allfällige Konten der im Rechtshilfeersuchen genannten Personen vorsorglich zu sperren. Gemäss Rückmeldungen der Banken wurden insgesamt rund 2 Millionen Franken gesperrt.
Nach der formellen Vorprüfung delegierte das BJ den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft. Der Spezialgerichtshof ersuchte die Schweiz, die Vermögenswerte von Charles Taylor und von Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz zu sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Das Rechtshilfeersuchen betrifft auch die Angehörigen Taylors, Vertreter seines Regimes sowie verschiedene Geschäftsleute und Firmen. Der Spezialgerichtshof für Sierra Leone wirft Taylor vor, einer der Hauptverantwortlichen für die während des Bürgerkrieges begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu sein.
Weitere Auskünfte: Sabine Zaugg, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 77