Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Moderater Umgangston wird erwartet
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Zieht die Verwaltung im Auftragsverhältnis Drittpersonen für die Erledigung von Aufgaben bei, so ist sie für eine sorgfältige Auswahl dieser Personen verantwortlich. Sie muss sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass die erteilten Aufträge professionell erfüllt werden, wozu selbstverständlich auch ein moderater Umgangston gehört. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG).
Hildegard Fässler hatte in ihrer Einfachen Anfrage vom Bundesrat wissen wollen, ob sich die Bundesverwaltung darum kümmere, in welcher Art und in welchem Ton beigezogene Dritte ihre Mandate handhaben würden. Sie führte an, es sei ihr ein Fall bekannt, in welchem ein vom Bundesamt für Statistik beauftragter Anwalt seine Rechnung an den Prozessgegner in ziemlich unhöflicher Art formuliert und mit einer Zahlungsfrist von wenigen Tagen versehen habe.
Der Bundesrat weist diese Darstellung zurück. Er hält fest, der im betreffenden Fall geführte Briefwechsel sei in jeder Hinsicht innerhalb der anwaltsüblichen Gepflogenheiten geblieben. Überdies habe der betreffende Anwalt die Bundesinteressen sehr erfolgreich wahrgenommen. Es bestehe daher kein Handlungsbedarf.
Auskunft: Bruno Dorner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 90
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