BJ: Weitere Rechtshilfeakten im Fall Abacha übergeben - Garantien für ein faires Strafverfahren in Nigeria
(ots)Bern / Genf, 19.8.2003. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute dem Rechtsvertreter Nigerias weitere Rechtshilfeakten im Fall Abacha übergeben. Es handelt sich vorwiegend um Bankunterlagen von Angehörigen des ehemaligen nigerianischen Staatschefs Sani Abacha.
Das Bundesgericht hatte in seinem Entscheid vom 23. April 2003 die Gewährung der Rechtshilfe an Nigeria für zulässig erklärt. Es hatte jedoch die Herausgabe von Dokumenten der in Nigeria lebenden Personen von Verfahrensgarantien abhängig gemacht. Mit diplomatischer Note vom 25. Juni 2003 gab die Bundesrepublik Nigeria Garantien für ein faires Strafverfahren gemäss den Grundsätzen des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte ab. Nachdem das BJ diese Garantien für genügend erklärt hatte und sein Entscheid nicht vor Bundesgericht angefochten worden war, konnten die in Genf und Zürich erhobenen Bankunterlagen herausgegeben werden. Das BJ hatte Nigeria bereits am 21. Juni 2002 Rechtshilfeakten übergeben. Diese Unterlagen betrafen jene Personen, welche die Schlussverfügungen des BJ nicht angefochten hatten.
Die in der Schweiz im Rahmen des Genfer Strafverfahrens und teilweise auch im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens blockierten Vermögenswerte in Höhe von 618 Mio. USD bleiben weiterhin gesperrt. Nachdem das Bundesgericht die Rechtshilfe an Nigeria grundsätzlich gutheissen hat, sind die Schweizer Behörden bereit, auch im Hinblick auf die Rückerstattung der Vermögenswerte mit Nigeria zusammenzuarbeiten.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88