BJ: Ägyptische Kulturgüter sichergestellt - Schweiz leistet Rechtshilfe
(ots)Bern / Genf, 11.9.2003. Die Schweiz unterstützt Ägypten bei der Aufklärung der illegalen Ausgrabung und Ausfuhr archäologischer Kulturgüter. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat aufgrund eines ägyptischen Rechtshilfeersuchens die Erhebung von Unterlagen angeordnet und die bereits von den Genfer Behörden sichergestellten Kulturgüter zusätzlich im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens sichergestellt.
Der Genfer Untersuchungsrichter hatte Ende August in einem Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei und Betrugs im Genfer Zollfreilager über 200 archäologische Kulturgüter - namentlich Statuen, Masken, Sarkophage sowie zwei Mumien - sichergestellt. Auf Ersuchen der Genfer Behörden übermittelte das BJ den ägyptischen Behörden die Fotografien der im Genfer Zollfreilager sichergestellten Gegenstände. Gemäss Rechtshilfegesetz können Beweismittel unaufgefordert an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, um eine hängige Strafuntersuchung zu erleichtern.
Anfang September übergab die Ägyptische Botschaft in Bern dem BJ ein Rechtshilfeersuchen. Die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen eine Reihe von Personen, die auf verschiedenen archäologischen Stätten illegal Ausgrabungen durchgeführt, sich zahlreiche archälogische Güter angeeignet und diese anschliessend verkauft oder exportiert haben sollen. Das BJ hielt in seiner Eintretensverfügung fest, dass die Rechtshilfe zulässig ist, und ordnete die Sicherstellung der Güter sowie die Erhebung der Dokumente betreffend deren Kauf und Import an. Die Inhaber können innert zehn Tagen dem BJ mitteilen, ob sie der Herausgabe der Dokumentation sowie der sichergestellten Güter zu Beweiszwecken zustimmen. Sind sie nicht mit der vereinfachten Ausführung des Rechtshilfeverfahrens einverstanden, wird das BJ über die Herausgabe in einer Schlussverfügung entscheiden.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88