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Bundesamt für Justiz

BJ: Sichergestellte Kulturgüter an Ägypten herausgegeben - Schweiz leistet Rechtshilfe

(ots)

Bern, 28.11.2003. Die über 200 ägyptischen Kulturgüter, die Ende August im Zollfreilager in Genf sichergestellt worden sind, gehen als Beweismittel zurück nach Ägypten. Die Übergabe fand heute in Genf zwischen Vertretern des Bundesamtes für Justiz (BJ) und der ägyptischen Behörden statt.

Der Genfer Untersuchungsrichter hatte im Spätsommer in einem 
Strafverfahren wegen Diebstahls, Hehlerei und Betrugs im Genfer 
Zollfreilager über 200 archäologische Kulturgüter – namentlich 
Statuen, Masken, Sarkophage sowie zwei Mumien – sichergestellt. Auf 
Ersuchen der Genfer Behörden übermittelte das BJ den ägyptischen 
Behörden die Fotografien der im Genfer Zollfreilager 
sichergestellten Gegenstände. Gemäss Rechtshilfegesetz können 
Beweismittel unaufgefordert an eine ausländische 
Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, um eine hängige 
Strafuntersuchung zu erleichtern.
Ägyptisches Verfahren wegen illegalen Ausgrabungen
Anfang September übergab die Ägyptische Botschaft in Bern dem BJ ein 
Rechtshilfeersuchen. Die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft führt 
eine Strafuntersuchung gegen eine Reihe von Personen, die auf 
verschiedenen archäologischen Stätten illegal Ausgrabungen 
durchgeführt, sich zahlreiche archäologische Güter angeeignet und 
diese anschliessend verkauft oder exportiert haben sollen. Das BJ 
hielt in seiner Eintretensverfügung fest, dass die Rechtshilfe 
zulässig ist, und ordnete die Sicherstellung der Güter sowie die 
Erhebung der Dokumente betreffend deren Kauf und Import an. Anfangs 
Oktober ordnete das BJ entsprechend dem ägyptischen 
Rechtshilfeersuchen die Herausgabe der sichergestellten Kulturgüter 
als Beweismittel im ägyptischen Strafverfahren an. Die Herausgabe 
der archäologischen Kulturgüter stützt sich namentlich auf den 
Rechtshilfevertrag zwischen der Schweiz und Ägypten, der am 23. 
September 2002 in Kraft getreten ist. Die Schlussverfügung des BJ 
wurde nicht angefochten und ist nun rechtskräftig.
Notiz an die Redaktionen:
Auf der Website des BJ (www.bj.admin.ch) steht unter der 
Rubrik „Pressemitteilungen“ Fotomaterial für die Presse zur Verfügung
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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