BJ: Die Schweiz und Argentinien wollen verstärkt zusammenarbeiten - Rechtshilfevertrag in Strafsachen paraphiert
(ots)Bern, 29.04.2004. Die Schweiz und Argentinien wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärkt zusammenarbeiten. Die Delegationen der beiden Länder haben heute in Bern ihre Verhandlungen mit der Paraphierung eines bilateralen Rechtshilfevertrags abgeschlossen. Der Vertrag soll möglichst bald unterzeichnet und anschliessend dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt werden.
Die Schweiz und Argentinien arbeiten im Bereich der Rechtshilfe bereits eng zusammen; die meisten lateinamerikanischen Rechtshilfeersuchen an die Schweiz stammen aus Argentinien. Der ausgehandelte Rechtshilfevertrag lehnt sich an das Europäische Rechtshilfeübereinkommen an und wird den Auslieferungsvertrag ergänzen, der bereits einige Rechtshilfebestimmungen enthält.
Der neue Rechtshilfevertrag sieht die Schaffung von Zentralbehörden vor, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen und damit das Rechtshilfeverfahren beschleunigen. Der Vertrag wird zudem Klarheit über die Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtshilfe schaffen und moderne Instrumente (z.B. Videokonferenz) einführen. Er regelt zudem die Rückgabe von Vermögenswerten und die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 079 / 214 48 81