BJ: Auslieferung wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten
(ots)Bern, 10.03.2005. Die Schweiz hat gestern einen 31-jährigen Mann wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten an Serbien und Montenegro ausgeliefert. Drei serbische Beamte flogen am Abend mit dem Verdächtigten von Zürich nach Belgrad ab.
Der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige war am 14. Januar 2004 aufgrund eines Fahndungsersuchens von Interpol Belgrad an seinem Wohnsitz im Kanton Glarus verhaftet worden. Er wird verdächtigt, Aktionen einer terroristischen Organisation in Südserbien geleitet sowie Finanzhilfe aus dem Ausland besorgt und die Ausrüstung dieser Organisation sichergestellt zu haben.
Gestützt auf das Europäische Auslieferungsübereinkommen bewilligte das Bundesamt für Justiz (BJ) am 7. April 2004 die Auslieferung an Serbien und Montenegro. Am 8. Juli 2004 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid vorerst gut und wies den Fall zur Neubeurteilung an das BJ zurück. Nach Ergänzung des Auslieferungsersuchens und der Abgabe von Garantien, namentlich für ein menschenrechtskonformes Verfahren, bewilligte das BJ am 3. Dezember 2004 erneut die Auslieferung.
Am 28. Februar 2005 wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid sowie die Einrede des politischen Delikts ab und bewilligte seinerseits die Auslieferung. Gleichzeitig ergänzte es den Entscheid des BJ mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Garantieerklärungen. Danach erfolgt die Auslieferung unter der Bedingung, dass die schweizerischen Behörden den Verdächtigten jederzeit in der Haft besuchen, mit ihm unbeaufsichtigt sprechen und den Strafprozess gegen ihn beobachten können.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88