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Bundesamt für Justiz

BJ: Auslieferung wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten

(ots)

Bern, 10.03.2005. Die Schweiz hat gestern einen 31-jährigen Mann wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten an Serbien und Montenegro ausgeliefert. Drei serbische Beamte flogen am Abend mit dem Verdächtigten von Zürich nach Belgrad ab.

Der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige war am 14. Januar 
2004 aufgrund eines Fahndungsersuchens von Interpol Belgrad an 
seinem Wohnsitz im Kanton Glarus verhaftet worden. Er wird 
verdächtigt, Aktionen einer terroristischen Organisation in 
Südserbien geleitet sowie Finanzhilfe aus dem Ausland besorgt und 
die Ausrüstung dieser Organisation sichergestellt zu haben.
Gestützt auf das Europäische Auslieferungsübereinkommen bewilligte 
das Bundesamt für Justiz (BJ) am 7. April 2004 die Auslieferung an 
Serbien und Montenegro. Am 8. Juli 2004 hiess das Bundesgericht die 
Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid vorerst gut und wies den 
Fall zur Neubeurteilung an das BJ zurück. Nach Ergänzung des 
Auslieferungsersuchens und der Abgabe von Garantien, namentlich für 
ein menschenrechtskonformes Verfahren, bewilligte das BJ am 3. 
Dezember 2004 erneut die Auslieferung.
Am 28. Februar 2005 wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen den 
Auslieferungsentscheid sowie die Einrede des politischen Delikts ab 
und bewilligte seinerseits die Auslieferung. Gleichzeitig ergänzte 
es den Entscheid des BJ mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die 
Garantieerklärungen. Danach erfolgt die Auslieferung unter der 
Bedingung, dass die schweizerischen Behörden den Verdächtigten 
jederzeit in der Haft besuchen, mit ihm unbeaufsichtigt sprechen und 
den Strafprozess gegen ihn beobachten können.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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