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Bundesamt für Polizei

Grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration Abkommen zwischen CH, A und FL

Bern (ots)

Die Schweiz, Oesterreich und Liechtenstein arbeiten bei der
Kriminalitätsbekämpfung enger zusammen
Die Schweiz, Oesterreich und Liechtenstein werden
künftig bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und
der illegalen Migration enger zusammenarbeiten. Am 1. Juli 2001
treten die Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und
Zollbehörden in Kraft. Sie unterstützen unter anderem die
polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum.
Die Abkommen regeln namentlich die direkte Zusammenarbeit unter
den zuständigen Behörden, Hilfeleistungen bei sicherheitspolitischen
Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Geregelt
wird zudem die Informationsübermittlung im automatisierten Verfahren,
die direkte Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke
sowie die kontrollierte Lieferung, die Nacheile und die Observation.
Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten ähnliche bilaterale
Abkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit Frankreich und Italien sind
bereits in Kraft, jenes mit Deutschland folgt voraussichtlich noch in
diesem Jahr. So wird eine enge Zusammenarbeit mit unseren
Nachbarstaaten auf dem Gebiet der inneren Sicherheit ermöglicht.
Diese Abkommen bilden einen ersten Schritt zur Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit. Um die innere Sicherheit der Schweiz
optimal zu gewährleisten, ist diese Zusammenarbeit jedoch zu
vertiefen und auf den gesamten europäischen Sicherheitsraum der EU
inklusive das Schengener Sicherheitssystem auszudehnen. Der Bundesrat
hat bereits ein entsprechendes Vorverhandlungsmandat verabschiedet.

Kontakt:

Stephan Gussmann, Bundesamt für Polizei, Tel. +41 31 322 45 55

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