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Bundesamt für Polizei

fedpol: Meldestelle für Geldwäscherei: Verdoppelung der Verdachtsmeldungen innerhalb von 2 Jahren

(ots)

Bern, 22. April 2004. Die Anzahl der an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei übermittelten Verdachtsmeldungen hat sich innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Zum zweiten Mal in Folge stammte die Mehrzahl der während einer Berichtsperiode eingereichten Meldungen aus dem Nicht-Banken- Bereich. Mehr als die Hälfte aller Verdachtsmeldungen resultierte aus dem Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs.

Die Tendenz der Zunahme der Verdachtsmeldungen an die MROS hat 
sich wiederum bestätigt. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 863 
Meldungen ein, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 32,4% 
bedeutet. Entsprechend der Berichtsperiode 2002 lässt sich dieser 
Umstand hauptsächlich mit der verschärften Meldepraxis von 
Finanzintermediären aus dem Bereich des internationalen 
Zahlungsverkehrs (Money-Transmitter) begründen.
Analog dem Vorjahr überwiegen zum zweiten Mal in Folge die 
Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich (inkl. Money-Transmitter) mit 
einem gesteigerten Anteil von 65%. Demgegenüber steht der 
Bankenbereich mit 35% Anteil aller eingegangenen Meldungen (2002: 
42%), dies obwohl auch hier absolut gesehen ebenfalls mehr Meldungen 
als im Vorjahr eingegangen sind und die Banken eine Steigerung um 
11,4% (2003: 302 Meldungen; 2002: 271) aufweisen.
Im Gegensatz zu den Zahlungsverkehrsdienstleistern (plus 64,6%), 
Banken (plus 11,4%) und Treuhändern (plus 14,3%) sind im 
Vorjahresvergleich bei den Rechtsanwälten (9 Meldungen, minus 25%), 
Versicherungsgesellschaften (8 Meldungen, minus 11,1%) und 
Vermögensverwaltern (21 Meldungen, minus 12,5%) Rückgänge zu 
verzeichnen.
Gesamtsumme der involvierten Vermögenswerte leicht gesunken
Trotz des spürbaren Meldungsanstiegs verringerte sich im 
vergangenen Jahr die Gesamtsumme der in diesem Kontext gesperrten 
Vermögenswerte geringfügig auf 616 Millionen Franken (minus 7,5%). 
Zurückzuführen ist dieser Umstand vornehmlich auf die Tatsache, dass 
im Zusammenhang mit der überwiegenden Anzahl von Money-Transmitter- 
Meldungen grundsätzlich keine gemäss Art. 10 GwG zu sperrenden 
Vermögenswerte vorhanden sind. Bei rund 8% der 2003 eingegangenen 
863 Verdachtsmeldungen wurden jedoch Vermögenswerte von jeweils 
mindestens 1 Million Franken gemeldet, beziehungsweise gesperrt 
(2002: 12,7%).
Geforderte Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons 
Zürich
Im Vergleich zum Vorjahr wurden nach erfolgter Analyse 
weniger Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden des 
Bundes oder der Kantone weitergeleitet. Die Weiterleitungsquote lag 
bei 76,6% (minus 2,4%). Gründe für den Rückgang liegen namentlich in 
der Meldungszunahme aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs, wo die 
Weiterleitungsquote lediglich 61% betragen hat. Demgegenüber lag sie 
bei Bankmeldungen lag bei 96%. Betroffen waren hauptsächlich der 
Kanton Zürich sowie die Bundesanwaltschaft mit Anteilen von 28,5% 
bzw. 25,5% der von MROS an Strafverfolgungsbehörden übermittelten 
Fälle.
Fünf Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher 
Terrorismusfinanzierung
Im Berichtsjahr 2003 sind im Zusammenhang mit mutmasslicher 
Terrorfinanzierung fünf (2001: 95, 2002: 15) Meldungen bei der 
Meldestelle für Geldwäscherei eingegangen. Alle Meldungen bezogen 
sich auf publizierte Namenslisten.
Weitere Auskünfte erteilen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr:
Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 031 325 09 88
Lorenzo Gerber, stv Chef MROS (französisch und italienisch):031 323 
34 52
Der Jahresbericht 2003 der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 
kann auf der Website von fedpol (http://www.fedpol.ch) abgerufen 
werden.
BUNDESAMT FÜR POLIZEI
Mediendienst

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