fedpol: Meldestelle für Geldwäscherei: Verdoppelung der Verdachtsmeldungen innerhalb von 2 Jahren
(ots)Bern, 22. April 2004. Die Anzahl der an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei übermittelten Verdachtsmeldungen hat sich innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Zum zweiten Mal in Folge stammte die Mehrzahl der während einer Berichtsperiode eingereichten Meldungen aus dem Nicht-Banken- Bereich. Mehr als die Hälfte aller Verdachtsmeldungen resultierte aus dem Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs.
Die Tendenz der Zunahme der Verdachtsmeldungen an die MROS hat sich wiederum bestätigt. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 863 Meldungen ein, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 32,4% bedeutet. Entsprechend der Berichtsperiode 2002 lässt sich dieser Umstand hauptsächlich mit der verschärften Meldepraxis von Finanzintermediären aus dem Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs (Money-Transmitter) begründen.
Analog dem Vorjahr überwiegen zum zweiten Mal in Folge die Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich (inkl. Money-Transmitter) mit einem gesteigerten Anteil von 65%. Demgegenüber steht der Bankenbereich mit 35% Anteil aller eingegangenen Meldungen (2002: 42%), dies obwohl auch hier absolut gesehen ebenfalls mehr Meldungen als im Vorjahr eingegangen sind und die Banken eine Steigerung um 11,4% (2003: 302 Meldungen; 2002: 271) aufweisen.
Im Gegensatz zu den Zahlungsverkehrsdienstleistern (plus 64,6%), Banken (plus 11,4%) und Treuhändern (plus 14,3%) sind im Vorjahresvergleich bei den Rechtsanwälten (9 Meldungen, minus 25%), Versicherungsgesellschaften (8 Meldungen, minus 11,1%) und Vermögensverwaltern (21 Meldungen, minus 12,5%) Rückgänge zu verzeichnen.
Gesamtsumme der involvierten Vermögenswerte leicht gesunken
Trotz des spürbaren Meldungsanstiegs verringerte sich im vergangenen Jahr die Gesamtsumme der in diesem Kontext gesperrten Vermögenswerte geringfügig auf 616 Millionen Franken (minus 7,5%). Zurückzuführen ist dieser Umstand vornehmlich auf die Tatsache, dass im Zusammenhang mit der überwiegenden Anzahl von Money-Transmitter- Meldungen grundsätzlich keine gemäss Art. 10 GwG zu sperrenden Vermögenswerte vorhanden sind. Bei rund 8% der 2003 eingegangenen 863 Verdachtsmeldungen wurden jedoch Vermögenswerte von jeweils mindestens 1 Million Franken gemeldet, beziehungsweise gesperrt (2002: 12,7%).
Geforderte Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich
Im Vergleich zum Vorjahr wurden nach erfolgter Analyse weniger Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder der Kantone weitergeleitet. Die Weiterleitungsquote lag bei 76,6% (minus 2,4%). Gründe für den Rückgang liegen namentlich in der Meldungszunahme aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs, wo die Weiterleitungsquote lediglich 61% betragen hat. Demgegenüber lag sie bei Bankmeldungen lag bei 96%. Betroffen waren hauptsächlich der Kanton Zürich sowie die Bundesanwaltschaft mit Anteilen von 28,5% bzw. 25,5% der von MROS an Strafverfolgungsbehörden übermittelten Fälle.
Fünf Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung
Im Berichtsjahr 2003 sind im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorfinanzierung fünf (2001: 95, 2002: 15) Meldungen bei der Meldestelle für Geldwäscherei eingegangen. Alle Meldungen bezogen sich auf publizierte Namenslisten.
Weitere Auskünfte erteilen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr: Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 031 325 09 88 Lorenzo Gerber, stv Chef MROS (französisch und italienisch):031 323 34 52
Der Jahresbericht 2003 der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann auf der Website von fedpol (http://www.fedpol.ch) abgerufen werden.
BUNDESAMT FÜR POLIZEI Mediendienst