Meldestelle für Geldwäscherei: Erstmals keine Zunahme der Verdachtsmeldungen
(ots)Bern, 15.04.05. Erstmals seit ihrer Entstehung im April 1998 hat die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Jahr 2004 keine Zunahme der Verdachtsmeldungen verzeichnet. Die Anzahl der Meldungen ging von 863 (2003) um 42 Meldungen auf 821 (2004) zurück. Einen Rückgang gab es vor allem bei Meldungen aus dem Zahlungsverkehr. Die Verdachtsmeldungen von Banken nahmen derweil erneut zu (+12,6 %). Insgesamt lässt sich sagen, dass die Bilanz für das Jahr 2004 konkrete Anzeichen dafür liefert, dass auch die präventive Seite des Geldwäschereigesetzes greift.
Im Jahr 2004 verzeichnete die Meldestelle einen erstmaligen Rückgang der Verdachtsmeldungen um 42 Meldungen, wie der am Freitag vorgelegte 7. Jahresbericht der MROS zeigt. Wiederum ist es der Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs (Money-Transmitter), der diesen Umstand beeinflusst hat: Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Verdachtsanzeigen alleine aus dem Zahlungsverkehr um 69 Meldungen (minus 15 %). Die Erklärung für einen Rückgang der Verdachtsmeldungen im Money-Transmitter Bereich ist primär in der restriktiveren Praxis und den strengeren Bedingungen zu sehen, welche die Finanzintermediäre bezüglich der Geschäftsabwicklung aufgestellt haben. Ebenfalls rückläufig waren die Meldungen der Treuhänder (minus 11 Meldungen) und der Vermögensverwalter/Anlageberatern (minus 5 Meldungen).
Präventiv-Wirkung spürbar Diese Tendenzen müssen längerfristig beobachtet werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Nicht-Bankenbereich inzwischen auf eine sechsjährige Erfahrung in der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz zurückblicken kann und sich dies insofern qualitativ ausgewirkt hat, als dass der Finanzintermediär bei der Klientenauswahl vorsichtiger geworden ist. Das Reputationsrisiko, welches von inkriminierten Kundengeldern ausgehen könnte, wiegt schwer und trägt heute klar dazu bei, dass die Finanzintermediäre ihre Kundenbeziehungen sehr vorsichtig auswählen und sogar viele Geschäftsbeziehungen von vornherein ablehnen. Mit dieser Haltung der Finanzintermediäre wird ein wichtiges Ziel umgesetzt, welches mit der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes erreicht werden sollte: die Präventiv-Wirkung.
Die Anzahl der Meldungen der Banken hat im Jahr 2004 wiederum zugenommen, und zwar um 38 Meldungen. Dabei wurden unter anderem vermehrt Fälle versuchter Geldwäscherei gemeldet, welche seit Inkrafttreten der Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission am 1. Juli 2003 meldepflichtig sind. Die Meldungen der Banken beeinflussten insbesondere auch die Gesamtsumme aller gemeldeten Vermögenswerte, welche um 25 Prozent auf rund 772 Millionen Schweizer Franken angestiegen ist.
Bilanz der Meldestelle betreffend eingegangener Verdachtsmeldungen Die Meldestelle zieht in ihrem 7. Jahresbericht im Übrigen erstmals öffentlich Bilanz über die seit dem 1. April 1998 bis 31. Dezember 2004 eingegangenen Verdachtsmeldungen. Im Durchschnitt wurden rund 78 Prozent aller Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Bei rund der Hälfte aller Fälle wurde seitens der Strafverfolgungsbehörden ein Entscheid getroffen (Nichteröffnungsbeschlüsse, Einstellungsverfügungen, Abtretungen ins Ausland und Urteile).
Die restlichen Fälle sind in der Statistik der Meldestelle als pendent aufgeführt. Dies kann einerseits darauf zurückgeführt werden, dass Ermittlungen von komplexen Geldwäschereifällen zeitintensiv sind und die oftmals damit verbundenen Auslandsbezüge zu langwierigen Rechtshilfeverfahren führen. Andererseits muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle abgeurteilten Fälle der Meldestelle mitgeteilt werden, da nur Verurteilungen wegen Geldwäscherei, mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation der Mitteilungspflicht an die Meldestelle unterliegen. Von Fällen, welche die Meldestelle an die Strafbehörden weitergeleitet hat, die aber zu einer anderen Verurteilung führten, beispielsweise wegen Betrugs oder Veruntreuung, erhält die Meldestelle keine Rückmeldung, womit diese in der Statistik als «pendent» vermerkt bleiben.
Geldwäscherei-Urteile Die Meldestelle veröffentlicht in ihrem Jahresbericht zudem Auszüge aus einer Studie der Hauptabteilung Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei, welche Urteile wegen Geldwäscherei analysiert, die in der Zeit vom April 1998 bis Juli 2003 bei der Meldestelle eingegangen sind .Die Studei stellt fest, dass die meisten Verurteilungen wegen so genannter einfacher Geldwäscherei ausgesprochen wurden. Bei rund 85 Prozent der Urteile waren die Vortaten der Geldwäscherei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel-gesetz, insbesondere der Drogenhandel. Weitere Vortaten waren Betrug (6 %), Diebstahl (3 %) und Korruption (2 %). Das Spektrum der Deliktsumme reichte von einigen wenigen hundert bis zu mehreren Millionen Schweizer Franken. Das Verhältnis der Urteile von qualifizierter zu einfacher Geldwäscherei beträgt 1:8,5. Der Grossteil der Urteile für qualifizierte Geldwäscherei erging dabei für banden- und gewerbsmässige Geldwäscherei, während nur wenige Verurteilungen wegen einer Täterschaft als Mitglied einer Verbrechensorganisation verzeichnet wurden.
Elf Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung Die im Berichtsjahr 2004 eingegangen Meldungen in Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorfinanzierung stiegen um sechs auf insgesamt elf Meldungen an. Der grösste Teil bezog sich wiederum auf publizierte Namenslisten. Die involvierten Vermögenswerte betrugen 0,12 Prozent (rund 0,9 Mio. CHF) aller im Jahr 2004 an die Meldestelle gemeldeten Vermögenswerte (rund 772 Mio. CHF).
Weitere Auskünfte erteilen zwischen 14.00 bis 16.00 Uhr: Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 031 325 09 88 Lorenzo Gerber, stv. Chef MROS (französisch und italienisch): 031 323 34 52
Der Jahresbericht 2004 der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann auch auf der Website von fedpol.ch (http://www.fedpol.ch) abgerufen werden.