Medikamente zu tieferen Kosten: Das Bundesgericht gibt der Cosama Recht
Martigny (ots)
Die Vereinigung der Apotheken des Kantons Genf hat definitiv ihren Kampf gegen Sunstore und die Versicherer der Cosama verloren. Die Vereinigung klagte gegen die Vereinbarung zwischen Sunstore und der Cosama wegen unlauteren Wettbewerbs. Das Bundesgericht gab ihr nicht Recht und der Genfer Kantonsapotheker hat konsequenterweise soeben das ebenfalls von der Vereinigung angestrengte Verfahren eingestellt.
Gemäss Vereinbarung bezahlen die Versicherten der Mitgliedskassen der Cosama, welche ihre Medikamente bei Sunstore einkaufen, ausschliesslich den Medikamentenpreis. Sunstore verzichtet dabei auf die Apotheker- und Patientenpauschale.
Diese Praxis, begleitet durch eine Werbekampagne, wurde von den Genfer Apothekern wegen unlauteren Wettbewerbs eingeklagt. Ihre Vereinigung hat deswegen das Genfer Gericht angerufen. Diese Klage wurde sodann im September 2005 zurückgewiesen. Die Vereinigung hat sodann beim Bundesgericht Rekurs eingereicht. Das Bundesgericht hat somit in letzter Instanz den Genfer Apotheken nicht Recht gegeben. Es kam zum Schluss, dass die Werbung von Sunstore und den Versicherern der Cosama weder unstatthaft noch irreführend ist. Ganz im Gegenteil dient sie doch als Information für die Allgemeinheit und gibt dem Konsumenten die Möglichkeit, die für ihn vorteilhafteste Wahl zu treffen. Die Vereinigung wird CHF 35'000.-- an Sunstore und die Versicherer der Cosama als Parteientschädigung bezahlen müssen.
Im Anschluss an den Bundesgerichtsentscheid hat der Genfer Kantonsapotheker das von der Vereinigung angestrengte Verfahren definitiv eingestellt.
Der Ausgang dieses Verfahrens bestätigt die Cosama in ihren beharrlichen Bemühungen zugunsten der Versicherten. Die Vereinbarung mit Sunstore erlaubt es in der Tat die Medikamentenkosten zu senken.
Kontakt:
Michel Reichenbach
Direktor der Cosama
Tel. 0848'848'112