Alle Storys
Folgen
Keine Story von Migros-Genossenschafts-Bund mehr verpassen.

Migros-Genossenschafts-Bund

Stellungnahme der Migros zu den Vorwürfen der Gewerkschaft Unia in Zusammenhang mit dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2007-2010

Zürich (ots)

Generell ist festzuhalten, dass die Unia in ihrer
Medienmitteilung „Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) 2007 
bis 2010 – Ein Schritt vorwärts und zehn Schritte zurück“ 
ausschliesslich mit Unwahrheiten argumentiert.
Schutz von Mutter und Kind
- Unwahr ist der Vorwurf, die Migros stelle die Mütter 
schlechter.
Korrekt ist, dass die Migros bereits auf den 1. Juli 2005 den 
Mutterschaftsurlaub generell auf 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn 
ausgedehnt hat. Der Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub gilt für 
alle Migros-Mitarbeitenden – auch dann, wenn sie keine Ansprüche aus 
der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung haben.
Um zu verhindern, dass ein Arbeitsverhältnis nur im Hinblick auf 
die 
grosszügige Mutterschaftsleistungen des L-GAV eingegangen wird, muss 
die Mitarbeiterin die Leistungen zurückerstatten, wenn kumuliert 
folgende drei Voraussetzungen gegeben sind:
1. Das Arbeitsverhältnis wurde drei Monate vor der Geburt des 
Kindes abgeschlossen.
2. Es besteht kein Anspruch auf die gesetzliche 
Mutterschaftsentschädigung (Mindestversicherungsdauer, 
Mindesterwerbsdauer nicht erfüllt)
3. Das Arbeitsverhältnis wird vor Ablauf von 6 Monaten nach 
Beendigung des Mutterschaftsurlaubes beendet.
- Unwahr ist auch der Vorwurf, der Mutterschaftsurlaub könne zu 
einer Kürzung des Ferienanspruchs führen.
Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Erweiterung des 
Mutterschaftsurlaubes auf 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn wurde die 
Bestimmung abgeschafft, wonach der Mutterschaftsurlaub zu einer 
Ferienkürzung führen konnte. Das schreibt übrigens auch das Gesetz 
so vor!
- Unwahr ist auch der Vorwurf, die Migros greife in die 
Persönlichkeitsrechte von schwangeren Mitarbeiterinnen ein, weil 
diese die Schwangerschaft so früh wie möglich dem Arbeitnehmer 
melden sollten.
Richtig ist, dass die Migros zu den Pionieren bei der Umsetzung 
des Mutterschutzes am Arbeitsplatz gehört. Risikoanalysen, 
Schutzmassnahmen, Ersatzarbeitsplätze und anderes mehr sollen 
präventiv jede Gefahr für die schwangere Frau und das ungeborene 
Kind ausschliessen – ganz besonders auch in der besonders 
risikoreichen Zeit der Frühschwangerschaft. Damit diese Massnahmen 
möglichst früh greifen können, sollte der Arbeitgeber möglichst früh 
in Kenntnis einer Schwangerschaft gesetzt werden. So schreibt es 
übrigens auch das Gesetz vor!
Arbeitszeiten und Ferienregelungen
- Unwahr ist auch der Vorwurf, die Arbeitszeiten würden erhöht.
Richtig ist, dass – wie bereits in einer früheren 
Medienmitteilung der Migros ausführlich dargelegt – mit dem neuen L-
GAV 2007-2010 der Arbeitszeitkorridor übernommen wurde, der bereits 
im bisherigen L-GAV 2003-2006 vorgesehen war. Dieser Vertrag wurde 
genau so noch mit dem ehemaligen VHTL verhandelt und abgeschlossen! 
Dem L-GAV sind etwa 50 Migros-Unternehmen aus über 25 verschiedenen 
Branchen unterstellt, die auf völlig unterschiedlichen Märkten tätig 
sind.
Absurd ist demnach auch die Behauptung, die Arbeitszeit sei im L-
GAV erhöht worden, weil die Unia nicht mehr Vertragspartnerin ist.
Richtig ist, dass es einige wichtige Gesamtarbeitsverträge gibt, 
an denen die Unia als Vertragspartei beteiligt ist, die 
Wochenarbeitszeiten von 43 Stunden (Bäckereigewerbe) oder sogar 45 
bis 48 Stunden (Gastronomie) vorschreiben. Solche und ähnliche 
Verträge, zu denen die Unia Hand geboten hat, zeigen: Die Unia hat 
die Arbeitszeit erhöht!   - Unwahr ist auch der Vorwurf, die 
Lohnverhandlungen würden in Zukunft nur noch periodisch geführt.
Richtig ist, dass der L-GAV seit über 10 Jahren die Praxis wie 
folgt regelt: Einzelne Unternehmen oder Branchen können von den 
jährlichen Lohnanpassungen ganz oder teilweise ausgenommen werden, 
wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. 
Das führt dazu, dass ausnahmsweise keine jährlichen 
Lohnverhandlungen für die betreffenden Unternehmen oder Branchen 
stattfindet, was der L-GAV der Klarheit halber neu ausdrücklich 
verankert. Solche Ausnahmen bestätigen im besten Sinn des Wortes die 
Regel: dass nämlich in der Migros jährlich Lohnverhandlungen geführt 
werden. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
- Unwahr ist auch der Vorwurf, Ferien könnten den Mitarbeitenden 
diktiert werden.
Richtig ist, dass Planung und Abstimmung des Ferienbezuges im L-
GAV genau so wie im Gesetz geregelt sind! Der Arbeitgeber bestimmt 
den Zeitpunkt der Ferien und nimmt auf die Interessen der 
Mitarbeitenden Rücksicht. Diese Regelung ermöglicht es in der 
Migros, die bestmögliche Abstimmung der Ferienwünsche und 
Ferienbedürfnisse unter ihren Mitarbeitenden zu erreichen (z.B. 
Ferienbezug während der Schulferien der Kinder).   - Unwahr ist auch 
der Vorwurf, den Mitarbeitenden der Klubschulen würden Ferien 
verweigert.
Richtig ist, dass in den Klubschulen und in den Freizeit-Anlagen 
der Migros bereits heute der Ferienanspruch von 5 Wochen gilt. An 
diesem Status Quo ändert sich nichts. Keinem Mitarbeitenden wird 
auch nur ein Tag Ferien gekürzt oder weggenommen. Der L-GAV 2007-
2010 sieht lediglich vor, dass in Unternehmen, bei denen die 
Mitbewerber praktisch durchwegs einen Ferienanspruch von 4 Wochen 
kennen und keine Gesamtarbeitsverträge haben, dieser Status Quo 
aufrechterhalten werden kann.   - Unwahr ist auch der Vorwurf, 
Überstunden würden nicht mehr immer bezahlt.
Richtig ist, dass Überstunden nach altem (2003-2006) und neuem 
(2007- 2010) L-GAV primär mit bezahlter Freizeit von gleicher Dauer 
ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, werden die Überstunden 
nach dem L-GAV mit dem Grundlohn zuzüglich eines Lohnzuschlages von 
25 Prozent entschädigt. Neu lässt der L-GAV jedoch zu, dass auch 
andere, gleichwertige Vergütungsformen vereinbart werden können. 
Dazu gehört auch eine Überstundenpauschale, die auch dann gezahlt 
werden muss, wenn der Mitarbeitende nur die Hälfte der damit 
abgegoltenen Überstunden geleistet hat. Der Freizeitausgleich geht 
im Interesse des Gesundheitsschutzes bzw. der Erholung jedoch in 
jedem Fall vor.  
- Unwahr ist auch der Vorwurf, dass mit Zusatzvereinbarungen 
beliebig zu Ungunsten der Mitarbeitenden von den GAV-Regelungen 
abgewichen werden kann.
Richtig ist, dass wie im geltenden L-GAV 2003-2006 vorgesehen und 
somit auch mit dem damaligen VHTL verhandelt und abgeschlossen, 
ausschliesslich im Rahmen des Arbeitszeitkorridors und für 
allfällige Ausnahmen bei den jährlichen Lohnverhandlungen 
Abweichungen getroffen werden können. Anders als in anderen Branchen 
müssen solche Regelungen jedoch sozialpartnerschaftlich verhandelt, 
unterstützt und begleitet sowie periodisch von der Paritätischen 
Kommission des L-GAV auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Es 
gibt keine Beliebigkeit im L-GAV und schon gar keine der weiteren 
von der Unia aufgezählten Ausnahmen, mit denen diese sich beliebig 
über den wahren Inhalt des L-GAV hinweggesetzt hat.  
- Unwahr ist auch die Behauptung, der L-GAV sei nicht genügend breit 
abgestützt und die bestehenden Sozialpartner seien nicht 
repräsentativ.  
Richtig ist, dass die Migros einer pluralistischen, mehrstufigen 
Sozial- und Vertragspartnerschaft mit Arbeitnehmerverbänden, einer 
direkt-demokratisch gewählten Konzern-Arbeitnehmervertretung 
(Landeskommission), betrieblichen Sozialpartnern mit weit 
reichenden, rechtlich abgesicherten Mitentscheidungs- und 
Mitwirkungsrechten und zusätzlich - als einziges Unternehmen in der 
Schweiz - der Vertretung von Mitarbeitenden in den Verwaltungsräten 
der Unternehmen verpflichtet ist (Unternehmensmitbestimmung). Das 
gewährleistet auf allen Ebenen eine umfassende Teilhabe der 
Mitarbeitenden und eine umfassende Vertretung ihrer Interessen. Als 
einziges Unternehmen in der Schweiz garantiert zudem die Migros im 
L- GAV den Vertragsgewerkschaften ein dreifaches Zutrittsrecht, 
nämlich für die Mitgliederwerbung, die Zusammenarbeit mit den 
betrieblichen Sozialpartnern und als Mitglieder der Paritätischen 
Kommission bei der Durchführung des L-GAV. Im Mitwirkungsgesetz 
wurde dagegen ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften ausdrücklich 
ausgeschlossen. Eine derart ausgebaute Sozial- und 
Vertragspartnerschaft sichert und gewährleistet eine breite 
Abstützung des L-GAV.  
Die Beteiligung der Landeskommission am L-GAV ist dabei eine 
notwendige Voraussetzung dafür, dass darin die Mitarbeiterinteressen 
repräsentativ vertreten sind. Denn nur die Landeskommission vertritt 
alle 81'000 Mitarbeitenden. Die Vertragsgewerkschaften bringen die 
rechtliche Befugnis, einen GAV abzuschliessen, die Landeskommission 
stellt sicher, dass dieser rechtlichen Befugnis auch eine 
angemessene Repräsentativität bei der Vertretung der 
Mitarbeiterinteressen entspricht. Das war auch zu 
Zeiten des VHTL nicht anders, der im Jahr 2004 noch 100 bis 150 
Mitglieder (das sind weniger als ein halbes Prozent aller 
Migros-Mitarbeitenden) hatte. Für den Vertragsbereich des L-GAV der 
Migros hat die Unia somit keine Repräsentativität. Der KV Schweiz 
und der Metzgereipersonal- Verband (MPV) vertreten hingegen zusammen 
seit jeher über 2'500 Mitglieder in der Migros. Aufgrund ihrer 
Zusammenarbeit mit der Landeskommission können sie beanspruchen, für 
alle Mitarbeitenden der Migros zu sprechen.
Zürich, 13. November 2006
Kontakt für Medien: 
Monica Glisenti, Leiterin Corporate Communications MGB, Tel. 044 277 
20 64, mailto:monica.glisenti@mgb.ch
Migros-Genossenschafts-Bund
Corporate Communications
Limmatstrasse 152
Postfach 1766
CH-8031 Zürich
Zentrale +41 (0)44 277 21 11
Fax	 +41 (0)44 277 23 33 
media@migros.ch
www.migros.ch

Weitere Storys: Migros-Genossenschafts-Bund
Weitere Storys: Migros-Genossenschafts-Bund
  • 10.11.2006 – 14:45

    Migros senkt den Wasserpreis

    Zürich (ots) - Die Gebühren für Pet-Recycling sinken, und natürlich gibt die Migros diese Einsparung an ihre Kundschaft weiter. Im Zuge der Neupositionierung des Vereins Pet-Recycling Schweiz (PRS) wurden auch die Recycling-Abgaben reduziert, welche die Mitglieder für die Dienstleistungen der PRS zu bezahlen haben. Es gehört zur Philosophie der Migros solche Einsparungen an ihre Kundschaft weiter zu geben. Die Migros tut dies, indem sie das ...

  • 10.11.2006 – 10:00

    Migros: Lernende zeigen in der Jowa-Bäckerei ihr Können

    Zürich (ots) - Die Jowa AG in Gränichen hat ihre zweite Ausbildungsbäckerei eröffnet – ein „Arbeitslabor“ für Lernende, das in der Schweiz einzigartig ist. Die offizielle Eröffnung nimmt die Migros zum Anlass, an ihrem ersten „Tag der Berufsbildung“ zahlreichen Gästen aus Politik, Berufsfachschulen und Verbänden einen Blick in den Berufsalltag der 122 Lernenden zu gewähren, die sich bei der JOWA AG ...

  • 07.11.2006 – 17:47

    Ansturm auf die SBB-Tageskarten der Migros

    Zürich (ots) - Die günstigen Migros-Tageskarten finden grossen Anklang. In vielen Filialen waren die Tickets bereits nach einer Stunde ausverkauft. In einem Tag wurden zwei Drittel der 100'000 Bahnbillete verkauft. Bevorzugt sind die Tickets für die 2. Klasse. Der überwältigende Erfolg bestätigt die Migros darin, die Partnerschaft mit den SBB auszubauen. Weitere Aktionen sind in Planung. Seit dem 7. ...