Micarna: Bundesgericht tritt auf Beschwerde der UNIA nicht ein
Zürich (ots)
Mit Urteil vom 26. März 2009 hat das Bundesgericht bestätigt, was bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat. In der Micarna in Courtepin ist dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht-, Sonntags- (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit zulässig. Auch die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist zu Recht bewilligt worden. Nur Dauernachtarbeit soll nicht zulässig sein. In diesem Punkt wurde die Beschwerde der Micarna abgewiesen. Auf die Beschwerde der Gewerkschaft Unia ist das Bundesgericht jedoch gar nicht erst eingetreten.
Die Unia, die damit in praktisch allen erheblichen Punkten unterlegen ist, zeigt sich nicht nur als schlechte Verliererin. Sie schreckt auch nicht davor zurück, ihre schwere Niederlage mit Lügen schön zu reden, wenn sie mit in ihrer Medienmitteilung verlauten lässt, sie habe vor Bundesgericht einen Erfolg gegen Micarna erzielt. Ein starkes Stück für eine Gewerkschaft, auf deren Beschwerde das Bundesgericht gar nicht erst eingetreten ist.
Verlierer sind dank der Unia einmal mehr die Unternehmen und deren Mitarbeitenden. Denn mit dem Urteil ist der Kompromiss, den die Eidg. Arbeitskommission im Juni 2005 getroffen und den der Bundesrat im November 2005 im Parlament als notwendige und sinnvolle Massnahme für die Unternehmen und Mitarbeitenden vertreten hat, gegenstandslos. Danach sollte Dauernachtarbeit nicht nur dort möglich sein, wo keine Gegenschichten existieren, sondern auch dort, wo es den Mitarbeitenden aus familiären oder sozialen Gründen nicht möglich und nicht zumutbar ist, in einem Wechselschichtsystem zu arbeiten. Die Politik hat sich also dafür entschieden, dass es auch auf die Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden und ihrer Familien ankommen soll. Nach dem Verdikt des Bundesgericht ist nun erneut die Politik und der Gesetzgeber gefordert, damit die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze und letztlich das Familien- und Privatleben der Mitarbeitenden nicht auf der Strecke bleiben.
Zürich, 27. März 2009
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