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Berechtigtes "Aus" für GHB: keine Droge für Partyspiele
Lausanne (ots)
Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne begrüsst das soeben verfügte Verbot der Droge GHB gemäss Betäubungsmittelgesetz. Das "flüssige Ecstasy" ist alles andere als eine harmlose Partydroge. Schwer zu dosieren, besonders gefährlich in Verbindung mit Alkohol und missbräuchlich zur Muskelbildung und als "Sexdroge" benutzt, muss GHB unter Verschluss bleiben.
Eine Freizeitdroge von eher dubiosem Wert ist nun endlich verboten worden: das GHB oder die Gamma-Hydroxydbuttersäure. Nach Ansicht der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne war es an der Zeit, das "flüssige Ecstasy" auf den Index zu setzen, da die Dosierung dieses als Narkosemittel oder Psychopille gebrauchten Mittels sehr heikel ist und ein Mischen von GHB mit Alkohol fatale Folgen haben kann. Das Missbrauchspotential der Drogen erstreckt sich auch auf die künstliche Stimulierung des Muskelwachstums durch die Ausschüttung von Wachstumshormonen. "Liquid X" ist deshalb auch in der Bodybuilderszene verbreitet.
GHB als Mittel sexueller Nötigung
Die Droge GHB gilt auf der Partyszene als nahe Verwandte des Ecstasy (deshalb "flüssiges Ecstasy", obwohl keine chemische Verwandtschaft zum wirklichen Ecstasy besteht), vor allem wegen seiner angeblichen Stimulierung von Wohlbefinden und sexueller Bereitschaft. In den USA steht GHB unter Verdacht, von skrupellosen Casanovas als heimlich verabreichtes Hilfsmittel benutzt zu werden, um Frauen sexuell gefügig zu machen. In der Schweiz konnte GHB legal in Hanfläden bezogen werden. Die Entscheidung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für ein Verbot dieser Droge ist somit mehr als berechtigt.
Kontakt:
SFA Lausanne
Sekretariat Prävention und Information
Tel. +41/21/321'29'76
SFA-Information, Februar 20022