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SFA - Die SFA engagiert sich für wirksamen Jugendschutz
Gemäss einer Befragung der SFA erhält ein Drittel der 15-Jährigen in der Schweiz alkoholische Getränke in Läden oder Restaurants. Das Problem: An diese Altersgruppe dürfte überhaupt kein Alkohol abgegeben werden. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ist im Rahmen einer wirksamen Alkoholprävention von grosser Bedeutung, und die kantonalen Fachstellen leisten hier schon wichtige Arbeit. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) stellt nun ein Set von Informationsmaterialien zur Verfügung, das bei der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen hilft.
Der Anteil der 15-Jährigen, die Zugang zu Alkohol haben, ist hoch: Ein Drittel der 15-Jährigen erhält alkoholische Getränke in Läden, Supermärkten, Bars und Restaurants. Das ist das Resultat der Schülerbefragung HBSC von 2006, welche die SFA alle vier Jahre bei 11- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern in der Schweiz durchführt. Es zeigt, dass der Jugendschutz verbessert werden muss.
Bier und Wein darf nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden, gebrannte Wasser (Spirituosen, Liköre, Aperitife und Alkopops) nicht an unter 18-Jährige. So steht es in der Lebensmittelverordnung des Bundes. Der Kanton Tessin verbietet die Abgabe aller Alkoholika an unter 18-Jährige. Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Alkoholkonsums zu schützen. Werden die Bestimmungen zum Jugendschutz nicht eingehalten, riskieren Verkäufer oder Geschäftsbesitzerin eine Geldbusse oder ein Strafverfahren. Die Umsetzung des Jugendschutzes ist in der Praxis oft nicht einfach: Zeitdruck an der Kasse, Angst vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit der Kundschaft oder mangelnde Unterstützung und Schulung durch die Geschäftsleitung erschweren manchmal eine konsequente Haltung an der Verkaufsstelle. Viele kantonale Präventionsfachstellen führen deshalb Schulungen für Geschäftsbesitzer und ihr Personal durch. Testkäufe mit Jugendlichen zeigen aber, dass die Vorschriften zum Jugendschutz noch immer ungenügend eingehalten werden.
Leitfaden für Festveranstaltende, Hinweisschild für Verkaufsstellen Die kantonalen Fachstellen leisten in Sachen Jugendschutz wichtige Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Um die Kantone in ihrer Tätigkeit zu unterstützen, stellt die SFA ein Set von Hilfsmitteln kostenlos zur Verfügung. Sie können teilweise direkt von der Homepage heruntergeladen werden (siehe untenstehender Link). Zum Set gehören ein Hinweisschild und Kleber für die Verkaufs- und Ausschankstellen (neu und modern gestaltet). Sie weisen auf die geltenden Mindestabgabealter hin und sollten in Bars, Restaurants und Geschäften gut sichtbar angebracht werden. Der Leitfaden für Festveranstaltende enthält Tipps, wie die Verantwortlichen den Jugendschutz umsetzen können. Das Faltblatt "Sorry, aber du bist zu jung" informiert das Verkaufs- und Bedienungspersonal, wie es Jugendliche auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam machen kann. Wer Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Jugendschutz sucht, findet die Informationen im FAQ-Dokument.
Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74 E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medienmitteilung sowie das Material zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite der SFA: http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D