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Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera

Sucht Schweiz Ein Recht auf medizinische Behandlung für alle

Lausanne (ots)

Wer übermässig trinkt und im Spital landet, soll künftig die Kosten selber tragen. Eine entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes steht derzeit zur Debatte. Sucht Schweiz appelliert ans Parlament, vom Solidaritätsprinzip des Schweizer Gesundheitssystems nicht abzurücken und keine diskriminierende Ausnahme mit erheblichem Gesundheitsrisiko zu schaffen.

Ausgehend von der parlamentarischen Initiative "Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen" wird derzeit eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes beraten. Sucht Schweiz ist besorgt und appelliert ans Parlament, vom heutigen Grundrecht auf medizinische Versorgung nicht abzurücken und am Solidaritätsprinzip der sozialen Krankenversicherung festzuhalten. Sucht Schweiz lehnt Ausnahmen mit nicht absehbaren gesellschaftspolitischen Folgen ab. "Die Schuldfrage bei Krankheiten zu stellen ist ethisch nicht vertretbar und würde etlichen Patientengruppen das Recht auf medizinische Behandlung absprechen", erklärt Michel Graf, Direktor von Sucht Schweiz.

Nicht nur Junge sind betroffen

In der öffentlichen Debatte ist oft von jungen Menschen die Rede, die betrunken im Spital landen. Doch die Spitalstatistiken belegen: Gut 90% der wegen Alkoholvergiftung hospitalisierten Personen sind älter als 23 Jahre. Mit zunehmendem Alter liegt nicht ausschliesslich ein schwerer Rausch vor. So wird bei rund der Hälfte der behandelten 45- bis 74-Jährigen zusätzlich eine Alkoholabhängigkeit festgestellt.

Unverantwortbare Gesundheitsrisiken

Das Risiko besteht, dass Betroffene wegen der Kostenfolge nicht den Notfall aufsuchen bzw. von Personen aus ihrem Umfeld nicht ins Spital gebracht werden. Gesundheitliche Schäden oder gar Todesfälle nähme der Gesetzgeber so in Kauf. Oft geht vergessen: Eine Alkoholvergiftung kann tödlich sein oder zu bleibenden Gesundheitsschäden führen. "Die Notaufnahme erlaubt zudem, gefährdete Personen zu identifizieren und ihnen eine weitere Unterstützung zu ermöglichen", ergänzt Michel Graf.

Eine Schuldzuweisung ans einzelne Individuum im Falle einer Alkoholvergiftung greift zu kurz. Wer übermässig trinkt, tut dies in einem gesellschaftlichen Umfeld, in dem Alkohol fast jederzeit, überall und billig zu kaufen ist. Will die Politik Exzesse vermindern, muss sie vor allem auch bei der Verfügbarkeit und dem Preis ansetzen. Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes liegt es am Parlament, hier bessere Voraussetzungen zu schaffen.

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) ist Mitte August 2013 auf den Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes eingetreten. Die nächste Behandlung ist am 24. Oktober 2013 vorgesehen. Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Toni Bortoluzzi.

Umfassende Informationen zu Sucht Schweiz finden Sie auf unserer Website http://www.suchtschweiz.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier: http://www.suchtschweiz.ch/de/aktuell/pressemeldungen/

Kontakt:

Monique Portner-Helfer
Mediensprecherin
mportner-helfer@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 74

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