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Revision des Alkoholgesetzes im Schnaps ertränkt!

Revision des Alkoholgesetzes im Schnaps ertränkt!
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Lausanne (ots)

Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes erwägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ein weiteres Mal, den Produzenten und Stoffbesitzern überraschende Steuererleichterungen zu gewähren. Wenn auch das Anliegen, den unter Druck stehenden Landwirtschaftssektor zu stärken, verständlich ist, wird diese Massnahme kurz- oder mittelfristig zu einem Preisverfall bei Spirituosen und zur Kürzung von Präventionsgeldern führen, ohne die Situation der inländischen Produzenten wirklich zu verbessern. Die Revision hat ihr ursprüngliches Ziel damit gänzlich aus den Augen verloren; namentlich die Verminderung des problematischen Alkoholkonsums und die damit verbundenen Schäden sowie ganz besonders den Jugendschutz. Vor diesem Hintergrund fordern die Suchtfachleute die Gesetzesvorlage abzulehnen.

Am 3. Juni diskutiert der Nationalrat zum zweiten Mal die Totalrevision des Alkoholgesetzes. Gemäss dem Vorschlag der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates (WAK-N) stimmt der Rat über ein neues Steuermodell ab, welches die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produzenten stärken soll. Es handelt sich dabei um das fünfte Steuermodell, das das Parlament seit Beginn der Revision im Jahr 2010 debattiert! Völlig darauf fixiert, den inländischen Produzenten um jeden Preis Steuererleichterungen zu verschaffen, hat dieses alle übrigen und für das Wohl unserer Gesellschaft wichtigen Aspekte dieser Gesetzesrevision aus den Augen verloren. Stattdessen beschäftigt es sich quasi ausschliesslich mit der Frage "Wie kann man die Schweizer Produzenten begünstigen, ohne dabei gegen die gültigen Freihandelsabkommen zu verstossen?"

Die WAK-N hat entschieden, den Spirituosenproduzenten und -brennern Steuererleichterungen in der Höhe von 30% zu gewähren, sofern sie nicht mehr als 1'000 Liter reinen Alkohol - d. h. 3'500 Flaschen Schnaps (40%, 7dl) - pro Jahr produzieren. Was auf den ersten Blick wie eine Fördermassnahme für Schweizer Kleinproduzenten aussieht, entpuppt sich in Wahrheit als Subvention der gesamten Spirituosenproduktion, da alle Produzenten in den Genuss dieses Steuervorteils kommen können, indem sie sich mit Produzenten oder Lieferanten zusammenschliessen, die weniger als diese 1'000 Liter produzieren. Mit dieser Steuererleichterung um 30% würde also die Spirituosensteuer von aktuell CHF 29.- pro Liter reinen Alkohols auf CHF 20.30 fallen. Diese Ermässigung um 8.70 CHF würde einen Preiszerfall nach sich ziehen. Und auch mit einer Steuererhöhung auf CHF 32.- würde der damit verbundene Steuerverlust nicht kompensiert (CHF 22.40). Falls die Produzenten diese Steuererleichterung auf den Verkaufspreis abwälzen, würde dies bedeuten, dass eine Flasche Wodka, die heute CHF 10.- kostet, für CHF 8.27 oder gar 7.72 feilgeboten würde.

Schon 1999 wurden die den inländischen Produzenten gewährten Steuererleichterungen von den EFTAVertragspartnern angeprangert, woraufhin die Schweiz die Steuer auf importierte Spirituosen massiv reduzieren musste. Die Folgen dieses Preiszerfalls haben nicht lange auf sich warten lassen und wurden wenige Jahre darauf mit einer starken Zunahme des Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen quittiert. So hat der Spirituosenkonsum in der Schweizer Bevölkerung um 40% zugenommen, bei jungen Männern bis 2001 sogar um 75%.

Es ist an der Zeit, Vernunft walten zu lassen und das Alkoholgesetz nicht länger ausschliesslich als Mittel zur Förderung der Landwirtschaft zu betrachten. Die genauen steuerlichen Folgen sind schwierig zu beziffern und geben Anlass zu einer Reihe von Kontroversen. Zwei Dinge sind indes klar: Zum einen werden die Kosten für die Verwaltung und Überwachung aufgrund der Komplexität des Systems zunehmen und zum anderen werden die Steuervergünstigungen auf Spirituosen unweigerlich zu einem Preisverfall (bei Billigalkohol umso ausgeprägter) führen und eine Reduktion der Präventionsgelder zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund fordern die Suchtfachleute die Gesetzesvorlage abzulehnen und das Geschäft zur kompletten Überarbeitung an die Verwaltung zurückzuweisen.

Kontakt:

D: Irene Abderhalden, Sucht Schweiz, Direktorin, 021 321 29 81
F : Jean-Félix Savary, GREA, Generalsekretär 079 345 73 19

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