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HEV Schweiz

HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung der Mieterinitiative durch die Rechtskommission des Ständerates

Zürich (ots)

Der Verband hält den Gegenvorschlag zur Änderung des Mietrechts
allerdings für verbesserungsbedürftig
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist befriedigt
über die Ablehnung, der Mieterverbandsinitiative „Ja - zu fairen
Mieten" durch die ständerätliche Rechtskommission. Die von der
Kommission verabschiedete Ausgestaltung eines indirekten
Gegenvorschlages bedarf nach Ansicht des HEV Schweiz allerdings
deutlicher Verbesserungen in Richtung mehr Marktnähe und Transparenz.
Mit Genugtuung hat der HEV Schweiz von der klaren Ablehnung der
Mieterverbandsinitiative durch die ständerätliche Rechtskommission
Kenntnis genommen. Das Volksbegehren mit dem irreführenden Titel „JA
- zu fairen Mieten" verlangt eine Koppelung der Mieten an einen
geglätteten Hypothekarzinssatz und damit eine weitere Zementierung
der Kostenmiete. Unakzeptabel ist sodann die zusätzliche krasse
Verschärfung des Kündigungsrechts, welche, wie der Bundesrat in
seiner Botschaft feststellt, der Eigentumsgarantie klar widersprechen
würde.
Der HEV Schweiz begrüsst die Absicht der Ständeratskommission, dem
Volksbegehren eine flexiblere Lösung als indirekten Gegenvorschlag
auf  Gesetzesstufe entgegenzustellen. Die von der Kommission
vorgeschlagene Lösung, wonach die Festlegung der Anfangsmiete
grundsätzlich der freien Parteivereinbarung unterstellt wird, mit der
Möglichkeit zur Überprüfung nach Massgabe der Vergleichsmiete
zuzüglich 15% wird vom HEV Schweiz unterstützt.
Ungenügend ist nach Ansicht des HEV jedoch der Vorschlag der
Kommissionsmehrheit, wonach die Mieten im bestehenden Mietverhältnis
nur noch gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise angehoben
werden dürfen. Die vorgeschlagene Teuerungskoppelung führt zu einer
Einfrierung der Mieten und wird auch von massgeblichen
Wirtschaftsexperten abgelehnt. Verschärfend kommt hinzu, dass nur der
Mieter die Möglichkeit erhält, alle fünf Jahre eine Überprüfung des
Mietzinses nach Massgabe der Vergleichsmiete zu verlangen. Eine
solche Lösung schafft klar ungleich lange Spiesse und könnte in
Zeiten mit starkem Hypothekarzinsanstieg einen Kündigungsdruck
auslösen.
Der HEV Schweiz unterstützt stattdessen den Antrag der
Kommissionsminderheit. Dieser sieht vor, dass die Mietzinse in den
ersten zwei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags nicht erhöht
werden dürfen, und danach unabhängig von irgendwelchen
fremdbestimmten Kostenfaktoren eine maximale Erhöhung von 4% pro Jahr
erfolgen darf. Eine solche Lösung ist klar und einfach und für alle
Beteiligten zum voraus kalkulierbar. Sie würde zudem wünschenswerte
Transparenz schaffen und einen möglich Kündigungsdruck wesentlich
vermindern.

Kontakt:

Ständerat Toni Dettling
Präsident Hauseigentümerverband Schweiz
Tel.: +41 (0)41 811 60 21
Mobile: +41 (0)79 341 73 20

Monika Sommer
juristische Verbandssekretärin
Hauseigentümerverband Schweiz
Tel.: +41 (0)1 254 90 20

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