HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung der Mieterinitiative durch die Rechtskommission des Ständerates
Zürich (ots)
Der Verband hält den Gegenvorschlag zur Änderung des Mietrechts allerdings für verbesserungsbedürftig
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist befriedigt über die Ablehnung, der Mieterverbandsinitiative Ja - zu fairen Mieten" durch die ständerätliche Rechtskommission. Die von der Kommission verabschiedete Ausgestaltung eines indirekten Gegenvorschlages bedarf nach Ansicht des HEV Schweiz allerdings deutlicher Verbesserungen in Richtung mehr Marktnähe und Transparenz.
Mit Genugtuung hat der HEV Schweiz von der klaren Ablehnung der Mieterverbandsinitiative durch die ständerätliche Rechtskommission Kenntnis genommen. Das Volksbegehren mit dem irreführenden Titel JA - zu fairen Mieten" verlangt eine Koppelung der Mieten an einen geglätteten Hypothekarzinssatz und damit eine weitere Zementierung der Kostenmiete. Unakzeptabel ist sodann die zusätzliche krasse Verschärfung des Kündigungsrechts, welche, wie der Bundesrat in seiner Botschaft feststellt, der Eigentumsgarantie klar widersprechen würde.
Der HEV Schweiz begrüsst die Absicht der Ständeratskommission, dem Volksbegehren eine flexiblere Lösung als indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe entgegenzustellen. Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung, wonach die Festlegung der Anfangsmiete grundsätzlich der freien Parteivereinbarung unterstellt wird, mit der Möglichkeit zur Überprüfung nach Massgabe der Vergleichsmiete zuzüglich 15% wird vom HEV Schweiz unterstützt.
Ungenügend ist nach Ansicht des HEV jedoch der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, wonach die Mieten im bestehenden Mietverhältnis nur noch gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise angehoben werden dürfen. Die vorgeschlagene Teuerungskoppelung führt zu einer Einfrierung der Mieten und wird auch von massgeblichen Wirtschaftsexperten abgelehnt. Verschärfend kommt hinzu, dass nur der Mieter die Möglichkeit erhält, alle fünf Jahre eine Überprüfung des Mietzinses nach Massgabe der Vergleichsmiete zu verlangen. Eine solche Lösung schafft klar ungleich lange Spiesse und könnte in Zeiten mit starkem Hypothekarzinsanstieg einen Kündigungsdruck auslösen.
Der HEV Schweiz unterstützt stattdessen den Antrag der Kommissionsminderheit. Dieser sieht vor, dass die Mietzinse in den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags nicht erhöht werden dürfen, und danach unabhängig von irgendwelchen fremdbestimmten Kostenfaktoren eine maximale Erhöhung von 4% pro Jahr erfolgen darf. Eine solche Lösung ist klar und einfach und für alle Beteiligten zum voraus kalkulierbar. Sie würde zudem wünschenswerte Transparenz schaffen und einen möglich Kündigungsdruck wesentlich vermindern.
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