Gegen weitere Verteuerungen der Wohnkosten
Zürich (ots)
Ende Oktober 2004 hat der Bundesrat vier Varianten zur Reduktion des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Die Varianten I und II beinhalten eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffe, die Variante III belastet nur den Brennstoffbereich mit einer CO2-Abgabe und den Treibstoffbereich lediglich mit einem Klimarappen. Bei Variante IV würde überhaupt keine CO2-Abgabe sondern ein Klimarappen auf Treibstoffe eingeführt.
Dank Massnahmen der Industrie, neuer Bautechnologien und umfassenden Sanierungstätigkeiten der Gebäudeeigentümer befinden sich die CO2-Emissionen bei den Brennstoffen (Heizungen) seit Jahren in einem starken Abwärtstrend - ja sie liegen deutlich unter dem Stand von 1990. Die Emissionskurven belegen, dass sich der Brennstoffbereich auf der Zielgeraden befindet. Im Gegensatz dazu sind die Emissionen aus dem Treibstoffbereich nach wie vor steigend. Der Treibstoffbereich ist weit von den Reduktionszielen des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls entfernt. Handlungsbedarf besteht daher eindeutig im Treibstoffsektor.
Der HEV Schweiz lehnt die Vernehmlassungs-Varianten I und II kategorisch ab. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen im Gebäudebereich scheint fraglich. In jedem Fall führte eine Abgabe zu einer zusätzlichen Verteuerung der Wohnkosten für Eigentümer und Mieter. Aufgrund bisheriger Erfahrungen (insbesondere auch in Ländern mit sehr hoher Energie-Abgabenbelastung) hätte die Abgabe nicht den gewünschten Lenkungseffekt, wohl aber einen grossen Verwaltungsaufwand zur Folge.
Die Variante III setzt angesichts der Tatsache, dass der Verkehrsbereich weitaus am stärksten für den CO2-Gesamtausstoss verantwortlich ist und das mit Abstand grösste Reduktionspotential aufweist, ein komplett sinnwidriges Signal; der Brennstoffbereich würde um ein Vielfaches mehrbelastet - der Verkehr mit dem Klimarappen jedoch regelrecht entlastet. Da diese Variante ein grobes, nicht nachzuvollziehendes Missverhältnis der Belastungen schafft, ist sie ebenfalls konsequent abzulehnen.
Der HEV Schweiz unterstützt die Variante IV und damit den "integralen Klimarappen". Gemäss CO2-Gesetz soll der Bundesrat eine CO2-Abgabe nur einführen, wenn "freiwillige Massnahmen" im Sinne des CO2-Gesetzes versagen. Beim Klimarappen handelt es sich um eine solche freiwillige Massnahme, deren Wirkung geprüft werden sollte - die Phase der freiwilligen Massnahmen darf nicht vorzeitig beendet werden. Die Erhebung des Klimarappens erfolgt auf Treibstoffe, also bei dem Sektor, wo Handlungsbedarf besteht. Die Verwendung des Ertrags (ca. 70 bis 120 Millionen Franken pro Jahr) ist allerdings für CO2-senkende Massnahmen im Treib- und Brennstoffbereich vorgesehen - für Projekte in der Schweiz und im Ausland. Mit dem integralen Klimarappen können die Ziele des CO2-Gesetzes und Kyoto-Protokolls zielgerichtet und zu minimalen Kosten erfüllt werden.
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