HEV Schweiz - Nötige Klarheit für energetische Investitionen geschaffen
Zürich (ots)
Mit der am 11. Juni 2007 vom Parlament endgültig verabschiedeten Motion "Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich" wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen zu ergänzen (Art. 14 VMWG). Neu soll explizit festgehalten werden, dass energetische Verbesserungen als Mehrleistungen gelten, deren Kosten auf die Mieten überwälzt werden können. Welche Massnahmen als energetische Verbesserungen gelten, regelt die Motion ebenso.
Mit den Ergänzungen soll in erster Linie mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Hinblick auf energetische Investitionsentscheide geschaffen werden, mit dem Ziel, gleichzeitig die Inangriffnahme von Sanierungen zu fördern. Die bisherige Rechtslage wurde diesem Anspruch nicht gerecht und hat Investoren und Vermieter aufgrund vieler Unklarheiten von energetischen Investitionen abgehalten. Die konkret genannten Massnahmen sind geeignet, den Energieverbrauch zu senken und die Emission von Schadstoffen zu vermindern. Beides entspricht einem öffentlichen Interesse, liegt aber dank tieferer Heizkosten auch im Interesse der Mieterschaft und rechtfertigt die Überbindung der damit verbundenen Investitionskosten.
Der HEV Schweiz begrüsst diesen Beschluss des Parlaments sehr. Die Verordnungsergänzung schafft die längst geforderte Rechtsklarheit im Bereich der energetischen Investitionen und entspricht einer Grundsatzposition des Verbandes, wonach gesetzliche Anreize eine unabdingbare Voraussetzung für die Inangriffnahme von Sanierungen liefern.
Der Verband erwartet, dass die vom Parlament vorliegende Klärung nun vom Bundesrat rasch möglichst in der Verordnung umgesetzt wird.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 280'000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.
Kontakte: HEV Schweiz Monika Sommer, lic. iur., Vizedirektorin Roman Obrist, lic. iur., Rechtskonsulent Tel.: +41/44/254'90'20 E-Mail: info@hev-schweiz.ch