HEV Schweiz: Mietrechtsrevision: Chance verpasst?
Zürich (ots)
Ende 2007 hatten die Vermieter- und Mieterorganisationen einen Kompromiss für ein neues Mietzinssystem ausgehandelt - beide Seiten waren dabei zu Konzessionen be-reit. Der Bundesrat erwägt nun offenbar, das Gleichgewicht des Kompromisses einsei-tig zum Nachteil der Vermieter zu verändern. Damit würde eine Chance für eine ein-vernehmliche Lösung vertan. Seit den 80er Jahren ist die Mietzinsgestaltung umstritten. Etliche Revisionsvorhaben sind gescheitert. Im Mai 2004 hatte das Stimmvolk eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel der Miet-zinsbindung an die Teuerung (Indexmiete) mit rund 64% der Stimmen überaus deutlich ver-worfen. Auch ein Grossteil der privaten Vermieter steht einer Abkoppelung nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Position des HEV Schweiz Im Rahmen der monatelangen Kompromissverhandlungen hatte die Vermieterseite etliche Konzessionen gemacht, so etwa den Verzicht auf Mietzinserhöhungen nach Handänderun-gen. Im Gegenzug zu diesen Konzessionen der Vermieterseite hatten sich die Mietervertre-ter mit einer 100%-Teuerungsbindung der Mieten an den Landesindex der Konsumenten-preise einverstanden erklärt. Solche Mietzinsindexierungen sind nach heutigem Recht in langfristigen Mietverträgen bereits zulässig.
Offenbar erwägt der Bundesrat nun, die Kompromissvereinbarung einseitig zum Nach-teil der Vermieter abzuändern: Die 100%-Teuerungsanpassung der Mieten nach dem Lan-desindexes der Konsumentenpreise soll faktisch auf eine rund 80%-Teuerungsanpassung der Mieten reduziert werden, indem der etablierte Warenkorb des Landesindexes massgeb-lich verändert wird. Dies würde zu einem schleichenden Wertzerfall des ursprünglich verein-barten Mietzinses führen.
Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Aufgrund zunehmender bautechnischer Vorgaben sowie des relativ hohen Alters des Ge-bäudebestandes werden die Unterhaltskosten in den kommenden Jahren weit stärker an-steigen als die allgemeine Teuerung. Diese Kostensteigerungen muss der Vermieter auffan-gen können.
Die Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung ist nur sinnvoll, wenn man auf den etablierten Landesindex der Konsumentenpreise abstellt. Wird dies abgelehnt, so ist es konsequent, bei der geltenden Kostenmiete zu bleiben. Eine Anknüpfung an einen anderen Warenkorb, der mit den Kosten des Vermieters nichts zu tun hat, wäre dem-gegenüber reine Willkür. Eine solche Lösung wird vom HEV Schweiz dezidiert abge-lehnt.
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Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 289000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen kon-sequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.