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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Mietrechtsrevision: Parlament gefordert

Zürich (ots)

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
ist auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Mietrechts 
eingetreten. Der HEV Schweiz bedauert es, dass die Vorlage nicht zur 
Nachbesserung im Sinne des "historischen" Kompromisses - wie ihn 
Vermieter- und Mieterorganisationen Ende 2007 ausgehandelt hatten - 
zurückgewiesen wurde.
Die Bundesratsvorlage sieht vor, die Mieten nicht mehr an die 
Kosten (Hypothekarzinsen, Unterhalt, Betrieb), sondern an die 
Teuerung anzupassen (Indexmiete). Die Gesetzesvorlage des Bundesrates
übernimmt zwar alle Konzessionen der Vermieterseite, die Konzession 
der Mieterseite - die 100%-Anbindung an den Landesindex der 
Konsumentenpreise - wurde jedoch fallengelassen. Statt dessen will 
der Bundesrat, die Mieten an einen Spezialindex knüpfen. Danach 
sollen die Miet- und Energiekosten aus dem Warenkorb der allgemeine 
Teuerung (LIK) herausgebrochen werden. Die vorgeschlagene 
Bundesratslösung ist aber sachlich falsch.
Position des HEV Schweiz
Die Möglichkeit, die Mieten zu 100% an den Landesindex der 
Konsumentenpreise (LIK) anzupassen, war der zentrale Punkt des 
einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und Vermieterorganisationen 
für einen Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung. Die Indexmiete ist
für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter die Kosten für die 
Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die Mieteinnahmen 
decken können. Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs ist aus 
Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel; denn dies bedeutet, dass der 
ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr für Jahr weniger wert wird. 
Wird für die Mietzinsanpassungen nicht auf etablierten Landesindexes 
der Konsumentenpreise, sondern auf einen Spezialindex abgestellt, so 
besteht zudem die Gefahr, dass dieser Spezialindex zum politischen 
Spielball wird. Zu diesem Schluss kommen auch die beiden Basler 
Universitäts-Professoren Borner/Kugler in ihrem Gutachten zur 
Teuerungsindexierung. Sie halten ausdrücklich fest, dass "ein 
speziell für die Indexierung der Mieten "gebastelter" Index niemals 
den politischen und technischen Status des LIK erreichen kann und 
daher erhebliche Risiken und Anreize zur Indexmanipulation birgt."
Der HEV Schweiz steht nach wie vor zum Kompromiss als Gesamtpaket.
Die einseitig veränderte Gesetzesvorlage des Bundesrates lehnt der 
Verband jedoch entschieden ab. Wenn die von den "Sozialpartnern" (den
Interessenvertretern der Direktbetroffenen) ausgehandelte 
Kompromisslösung für eine neue Mietezinsgestaltung nicht unverändert 
übernommen wird, so bedeutet dies letztlich nichts anderes, als dass 
eine einvernehmliche Lösung an der Politik gescheitert ist.  Die 
konsequente Schlussfolgerung davon ist, dass das geltende Recht trotz
all seiner Schwächen noch immer gerechter ist als der Vorlage des 
Bundesrates.  Es besteht keine Notwendigkeit für eine 
Mietrechtsrevision. Das  heutige Recht ist zwar zu formalistisch und 
vor allem die Rechtsprechung zur Renditeberechnung ist kompliziert 
und völlig marktfremd. Die Regeln zur Mietzinsanpassung sind 
inzwischen wohl bekannt und haben sich in der Praxis eingespielt. 
Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind Einzelfälle. So 
wurden 2007 (aktuellste Daten) insgesamt rund 4500 
Mietzins-Streitigkeiten vor Schlichtungsbehörde ausgetragen (3915 
betreffend Mietzinsänderungen sowie 569 Anfechtung der 
Anfangsmietzinsen). Dies entspricht nur 0,23% aller Mietverhältnisse!

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, Stv. Direktorin HEV Schweiz
44/254 90 20; 079/515 65 53
info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch

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