HEV Schweiz: Potential der Teilzweckbindung erkannt
Zürich (ots)
Der HEV Schweiz begrüsst den heutigen Entscheid der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), einen Teil der Erträge aus der CO2-Abgabe zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen einzusetzen. Mit dieser Teilzweckbindung werden konkrete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen, in solche Sanierungsmassnahmen zu investieren. Davon profitieren die ganze Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft.
Es ist bekannt, dass im Gebäudebereich ein enormes Potential zur Verminderung von CO2-Emissionen liegt. Energetisch wirksame Massnahmen sind aber nicht zum Nulltarif zu haben. Vor allem für Vermieter fehlen heute jedoch konkrete Anreize, in energetisch wirksame Gebäudesanierungen zu investieren. Denn vom geringeren Energieverbrauch profitieren ausschliesslich die Bewohner. Kommt dazu, dass gerade bei Altbauten mit tiefen Mieten häufig die Mittel gehlen, um kostspielige Gebäudesanierungen zu finanzieren. Eine Anschubfinanzierung ist daher notwendig.
Alle profitieren Energetische Sanierungen haben nicht nur den Vorteil, dass der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich vermindert wird, sondern es können auch die Heizkosten (zugunsten der Eigentümer und der Mieter) reduziert werden. Es profitieren somit die ganze Bevölkerung, die Umwelt und nicht zuletzt - durch vermehrte Sanierungsinvestitionen - auch die Wirtschaft von der Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass energetisch wirksame Sanierungen mit staatlichen Mitteln, der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe, gefördert werden. Damit kommen insbesondere auch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Endeffekt - im Sinne des CO2-Gesetzes - der Reduktion des CO2-Ausstosses zugute.
Anreize für energetische Sanierungen Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von aNR Rolf Hegetschweiler (2002) erarbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eine Gesetzesvorlage, mit welcher Anreize für die Hauseigentümer geschaffen werden sollen, in energetisch wirksame Sanierungsmassnahmen zu investieren. Die Vorlage sieht als Lösung die - heute unterstützte - Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vor: Damit wird ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe jährlich für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden eingesetzt. Im minderen Ausmass werden zudem erneuerbare Energien in diesem Bereich gefördert. Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich werden somit direkt angestossen werden, für die Hauseigentümer wird ein erfolgreiches Anreizsystem geschaffen und der CO2-Ausstoss im Immobilienbereich wird vermindert. Bereits der Nationalrat hat am 19. März 2009 mit überwiegendem Stimmenmehr (110 zu 62) das Potential der Teilzweckbindung erkannt und diese unterstützt.
Der Ständerat ist nun gefordert, dem Antrag seiner Kommission zu folgen und die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ebenfalls zu unterstützen. Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin engagiert dafür ein!
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