HEV Schweiz: Eigenmietwert abschaffen und mehr Geld für den Staat?
Zürich (ots)
Wenn der Eigenmietwert nach Vorgabe des Bundesrates abgeschafft werden soll, werden der Bund und die Kantone auf Kosten der Wohneigentümer Mehreinnahmen verzeichnen. Der HEV Schweiz lehnt den Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab.
Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen sollen künftig nur noch einen kleinen Teil der Schuldzinsen für den erstmaligen Liegenschaftskauf sowie besondere Investitionen für Energie- und Umweltschutzmassnahmen abziehen können. Alle übrigen Abzugsmöglichkeiten will der Bundesrat abschaffen. Damit werden die bisher möglichen Abzüge massiv eingeschränkt. Heute können die Schuldzinsen (bis zur Höhe des Vermögensertrages plus 50'000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und auch Unterhaltsaufwendungen für werterhaltende Investitionen sowie energetische und denkmalpflegerische Massnahmen sind unbeschränkt abzugsfähig. Beim Vorschlag des Bundesrats handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Der HEV Schweiz hat seine Eigenmietwert-Initiative am 23. Januar 2009 mit 111'861 gültigen Unterschriften eingereicht.
Nach eingehender Prüfung des bundesrätlichen Gegenvorschlages lehnt der Hauseigentümerverband Schweiz den Gegenvorschlag entschieden ab und hält an seiner Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" fest. Der Gegenvorschlag vermag dem Auftrag zur Wohneigentumsförderung in der Bundesverfassung nicht zu genügen. Er stellt einen Grossteil der Wohneigentümer steuerlich schlechter. Die neue Regelung würde allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. Franken führen, aber auch die Kantone würden Mehreinnahmen verzeichnen. Dazu kämen Mehreinnahmen bei den Kantonen und den Gemeinden aufgrund der neuen Zweitliegenschaftssteuer. Neuerwerber sind üblicherweise auf einen erheblichen Fremdkapitalanteil angewiesen und benötigen dafür auch steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Es drängt sich die Folgerung auf, dass die Frage der Eigenmietwertbesteuerung ohne Rücksicht auf den Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums, sondern mehrheitlich unter dem Gesichtspunkt des Steuerertrags behandelt wurde. Zudem mutet es äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur steuerlichen Förderung des Wohneigentums einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Die Wohneigentumsförderung gebietet es, das selbstgenutzte Wohneigentum zu fördern - nicht fiskalisch zu bestrafen. Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, betont: "Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Gegenvorschlag des Bundesrats dem Verfassungsauftrag der Förderung des Wohneigentums Rechnung tragen soll."
Eidgenössische Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden. Weitere Informationen unter www.zwillingsinitiative.ch.
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