HEV Schweiz: Steifer Ständerat bei der Wohneigentumsförderung
Zürich (ots)
Heute hat der Ständerat Volk und Ständen die Bausparinitiativen erneut zur Ablehnung empfohlen. Der HEV Schweiz ist über diesen Beschluss sehr enttäuscht. Dieser Entscheid widerspricht der Ansicht des Nationalrats, der dem Bausparen jeweils mit grosser Mehrheit zustimmt.
Der Ständerat bestätigte heute erneut seine Ablehnung der Bausparinitiativen. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der den Vorlagen mit zwei Drittel Mehrheit klar zustimmt. Es ist äusserst bedauerlich, dass der Ständerat den Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsförderung nicht anerkennt. Denn die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stösst in der Bevölkerung auf grosses Wohlwollen. Der Ständerat will dem Mittelstand beim Erwerb von Wohneigentum nicht unter die Arme greifen. Begründet wird dies mit dem schwammigen Argument der Rechtsgleichheit. Der Ständerat bevorzugt es, im Status quo zu verharren und verpasst erneut die Gelegenheit, das Wohneigentum in der Schweiz zu fördern.
Eidgenössische Volksinitiative des HEV Schweiz "Eigene vier Wände dank Bausparen"
Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Vom Bausparen profitieren in erster Linie junge Leute und Mieter mit mittleren Einkommen, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Mit dem Bausparen lässt sich zudem die Fremdverschuldung verringern, was insbesondere in (Schulden-)Krisenzeiten äusserst positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland - der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt - ganz deutlich.
Wie geht es weiter
Die Bausparinitiativen kommen in die Einigungskonferenz. Die Schlussabstimmung hat spätestens bis am 23. Juli 2012 zu erfolgen. Anschliessend hat der Bundesrat zehn Monate Zeit, um die Bausparinitiativen dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Als mögliche Abstimmungstermine stehen der 11. März 2012 oder der 17. Juni 2012 im Raum.
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