HEV Schweiz: Etappensieg bei der Gebührentransparenz
Zürich (ots)
Heute hat die eidg. Finanzverwaltung (EFV) den Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden vorgestellt. Neu wird jährlich eine Erhebung der "Gebührenbelastung in der Schweiz" publiziert. Der HEV Schweiz begrüsst das Vorhaben, bei den Gebühren mehr Transparenz einzuführen.
Anstoss zu diesem Gebührenindikator gab alt Nationalrat und Präsident des HEV Schweiz, Dr. Rudolf Steiner. Aufgrund der Resultate einer Erhebung des HEV Schweiz, unter Mithilfe einiger kantonaler HEV-Sektionen, im Jahre 2006 forderte er den Bundesrat auf, analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" auch eine Erhebung der "Gebührenbelastung in der Schweiz" zu publizieren. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss rundweg ab. In den Räten traf der Vorstoss jedoch auf offene Ohren. Dabei standen insbesondere die fehlende Transparenz, die Vermutung, dass die Gebühren stetig steigen bzw. dass die öffentlichen Haushalte sich eher über Gebühren als über Steuern finanzieren sowie das Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung im Zentrum. In der Folge wurde die EFV beauftragt, ein Konzept für einen Gebührenindikator zu erarbeiten. Dabei soll sich die Statistik auf typische Haushaltskategorien sowie wich-tige und hohe Gebühren beschränken. Die Bemühungen des HEV Schweiz führten auch dazu, dass der Preisüberwacher seit 2007 die Gebühren von Wasser, Abwasser und Abfall in bestimmten Gemeinden der Schweiz erhebt.
Der neue Indikator Das EFV verwendet für den Indikator die Zahlen der Finanzstatistik, welche eine vergleichbare Grundlage für alle Kantone und Gemeinden bieten. Dabei wird allein auf das Kostendeckungsprinzip abgestellt, wonach der Gesamtertrag der Gebühren die Kosten des entsprechenden Verwaltungs-zweiges nicht überschreiten darf. Sodann wurde eine Auswahl von vier Verwaltungszweigen getroffen, die genauer untersucht werden. Die Gebühreneinnahmen der Kantone liegen gemäss Index grösstenteils unter den Kosten. Hingegen verlangen Strassenverkehrsämter mehrheitlich zu hohe Gebühren, wie aus dem Index hervorgeht. Leider unterlässt das Konzeptpapier die Differenzierung nach Haushaltstypen und beschränkt sich auf einen "aggregierten Indikator". Dabei leidet die Vergleichbarkeit mit der Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz", die bestimmte Haushaltstypen unterscheidet, erheblich.
Ziel noch nicht erreicht Die Aussagekraft des Gebührenindikators erachtet der HEV Schweiz als gering. Noch immer ist ein ver-lässlicher Überblick über anfallende Abgaben und Gebühren unmöglich. Dies hat nicht zuletzt zur Folge, dass in diesem Bereich keinerlei Standortwettbewerb stattfindet. Dies ist umso problematischer, als die während eines Jahres aufsummierten Abgaben und Gebühren schnell einmal einen bedeutenden Anteil des Haushaltseinkommens ausmachen können. In der Statistik wird ausschliesslich mit Umsatzbetrachtungen gearbeitet. Damit kann leider nicht festgestellt werden, ob sich die Höhe der Gebühr oder die Anzahl gebührenpflichtiger Leistungen geändert hat. Die Aussage, dass der Anteil der Gebühren an den Einnahmen konstant sei, ist somit für Leser, die gerne die Höhe der Gebühr räumlich und zeitlich vergleichen würden, von geringem Nutzen. Es ist sodann nicht selbstverständlich, dass mit steigenden Steuereinnahmen auch die Gebührenein-nahmen steigen. Im Gegenteil, es wäre zu erwarten, dass mit Zunahme der Steuer-einnahmen die Gebührenbelastung sinkt. Hierzu besteht in der Erhebung noch Klärungsbedarf. Bis zur Transparenz bei den Gebühren ist noch ein weiter Weg, doch die ersten Schritte in diese Richtung wurden mit dem heute publizierten Gebührenindikator gemacht.
Kontakt:
HEV Schweiz
Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz Tel. 062/212 13 60
Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt HEV Schweiz Tel. 044/254 90 20
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