HEV Schweiz: Fairness im Immobilienhandel
Zürich (ots)
Bundesrat und Ständerat möchten das Geldwäschereigesetz ändern und darin hohe Bargeldzahlungen bei Grundstückskäufen verbieten. Der HEV Schweiz kann diesen Entscheid mittragen. Die gefundene Regelung ist massvoll und angemessen.
Einzelne Fälle von Immobilienkäufen mit Geldern dubioser Herkunft schreckten in den letzten Jahren die Öffentlichkeit auf. Auch wenn sich der Verdacht auf Geldwäscherei meist nicht erhärten liess, so blieb doch ein gewisses Unbehagen. Da es bei Immobilienkäufen um hohe Geldbeträge geht, ist ein gewisses Risiko vorhanden. Hohe Bargeldzahlungen können tatsächlich ein Indiz für eine dubiose Herkunft der Gelder sein.
Jede Immobilientransaktion ab Fr. 100'000.- soll in Zukunft über einen geprüften Finanzintermediär (in der Regel eine Bank) abgewickelt werden. Dieser untersteht dem Geldwäschereigesetz und hat die Pflicht und die Möglichkeit, im Verdachtsfall nachzuforschen und gegebenenfalls solche Gelder auch zu sperren. Eine analoge Bestimmung soll bei Versteigerungen von Immobilien infolge von Konkursen und ähnlichem gelten. Die Schwelle von Fr. 100'000.- ist genügend hoch, um etwa die branchenübliche Reservationsgebühr oder eine Anzahlung in bar zu leisten, und so ein echtes Kaufinteresse zu unterstreichen. Der HEV Schweiz unterstützt die Vorlage des Bundesrates und ist überzeugt, dass sich dadurch das Risiko für Geldwäscherei in der Immobilienbranche minimieren lässt. Dies, ohne dass ein grosser bürokratischer Mehraufwand notwendig würde.
Weitergehende Forderungen, etwa die generelle Unterstellung von Notaren, Maklern oder Immobilienverwaltern unter das Geldwäschereigesetz, lehnt der Verband klar ab. Eine solche Unterstellung wäre mit hohen Kosten für die Käufer und Verkäufer von Immobilien und viel bürokratischem Leerlauf verbunden. Betroffen wären dadurch nicht nur Verkäufe, sondern praktisch alle Geschäftsvorgänge der Branche, die in 99% der Fälle nichts mit Schwarzgeld zu tun haben.
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