HEV Schweiz: Schädliche nationale Erbschaftssteuer wird abgelehnt
Zürich (ots)
Der HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung der Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats. Dies nachdem bereits der Bundesrat, die kantonalen Finanzdirektoren sowie der Ständerat die Initiative zur Ablehnung empfohlen haben.
Fragliche Gültigkeit
Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid der WAK-N, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Verband bedauert jedoch, dass die Vorlage nicht für ungültig erklärt wurde. Denn es bestehen grosse Zweifel an der verfassungsmässigen Gültigkeit der Initiative. Die Vorlage sieht eine rechtsstaatlich problematische Rückwir-kung der Schenkungssteuer auf den 1. Januar 2012 vor. Für den Zeitraum der Rückwirkung würde sowohl die bestehende kantonale als auch die neue nationale Schenkungssteuer erhoben. Diese Regelung ist mit Blick auf die Verfassungsmässigkeit fragwürdig. Zudem vermischt die Initiative zwei verschiedene Anliegen (Steuern / Finanzierung der AHV/IV). Nebst der fraglichen formellen Gültigkeit ist der HEV Schweiz auch aus den nachfolgenden Gründen gegen den Inhalt der Initiative.
Angriff auf den Mittelstand
Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese soll auf Nachlässen über 2 Millionen Franken und Schenkungen zu einem Satz von 20 Prozent erhoben werden. Die Initiative will mehrere Milliarden Franken als zusätzliche Steuergelder beim Bürger abschöpfen. Der Steuerfreibetrag wurde viel zu tief angesetzt. In den steuerbaren Nachlass würden auch bezogene Pensionskassen- und Vorsorgegelder eingerechnet. Zudem würden neu sämtliche Vermögenswerte zum sogenannten Verkehrswert zum Nachlass gerechnet und nicht, wie bis anhin, zum Steuerwert. Dieses Vorgehen bewirkt, namentlich bei Immobilien, eine markante Schlechterstellung. Schenkungen würden sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass angerechnet.
Kantonale Autonomie untergraben
Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. In den letzten Jahren haben sodann zahlreiche Kantone, teils aufgrund von Volksabstimmungen, diese Steuer für Ehegatten und direkte Nachkommen abgeschafft: Zu Recht, denn Liegenschaften oder andere nicht liquide Vermögenswerte müssen oftmals verkauft werden, damit diese Abgaben durch die Erben bezahlt werden können. Mit der von der Initiative geforderten Steuer würde die verfassungsmässig verankerte und bewährte Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden unnötig eingeschränkt.
Ungerechte Mehrfachbesteuerung
Das mit der Erbschaftssteuer erfasste Vermögen wurde und wird bereits mit der Einkommenssteuer und danach mehrfach mit der Vermögenssteuer besteuert. In bestimmten Kantonen bestehen noch die Liegen-schaftssteuer und die Zweitwohnungsabgabe. Hinzu kommen die stetig steigenden Gebühren und Versiche-rungsprämien. Wird die Liegenschaft verkauft, kassiert der Fiskus Grundstückgewinnsteuer und vielerorts noch Handänderungssteuer. Dabei wird stets dasselbe Steuersubstrat besteuert. Mit der neuen Erbschaftssteuer werden etliche mittelständische Haushalte, wie z.B. Handwerker, Gewerbetreibende und andere, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, massiv besteuert und benachteiligt.
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