HEV Schweiz: Neue Anforderungen für Feuerungen
Zürich (ots)
Mit der Revision der Luftreinhalteverordnung soll die zu verwendende Heizölart vorgeschrieben werden und die Abgasverluste weiter gesenkt werden. Der Bundesrat ist auf seinem Weg zum Verbot von fossilen Heizungen ein Schritt weiter gekommen.
Der Bundesrat hat am 11. April 2018 die Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) genehmigt. Damit kommen neue Anforderungen auf die Hauseigentümer mit Feuerungsheizungen zu.
Zum einen ist da die Vorschrift, dass in fünf Jahren nur noch Öko-Heizöl extraleicht verwendet werden darf. Die Preisunterschiede zum normalen Heizöl seien mittlerweile gering, argumentiert das Bundesamt für Umwelt. Zudem würden weitere Kosteneinsparungen aufgrund eines geringeren Wartungsaufwandes anfallen. Entsprechend erstaunt es doch sehr, dass die periodische Kontrollpflicht für Ölheizungen weiterhin bei zwei Jahren belassen werden soll. Bei den Gasheizungen ist eine Ausdehnung der Kontrollperiode auf vier Jahre möglich, was der HEV Schweiz sehr begrüsst. Für Holzheizkessel für naturbelassenes bzw. unbehandeltes Holz bis 70 kW wird neu eine periodische Kontrollpflicht von vier Jahren eingeführt. Ausgenommen sind lediglich Einzelraumfeuerungen.
Etwas weniger streng wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen, sollen die Grenzwerte der Abgasverluste gesenkt werden. Für Öl- und Gasheizungen, welche ab dem 1. Januar 2019 eingebaut werden, gilt neu ein Abgasverlust von 4%. Es ist erfreulich, dass der HEV Schweiz sowie die Heizungsbranche aufzeigen konnte, dass eine Einführung dieses tieferen Grenzwertes auch für bestehende Anlagen nicht umsetzbar ist. Die Abgasverluste hängen jedoch nicht alleine vom Heizkessel, sondern vom gesamten Heizsystem ab. Eine gut funktionierende Kondensation wird unter anderem massgeblich von den Temperaturunterschieden von Vor- und Rücklauf der Heizverteilung beeinflusst. Werden die neuen Abgasverluste nicht mehr erreicht, könnte dies unter Umständen bedeuten, dass mit der Installation eines neuen Heizkessels auch am Heizverteilsystem Optimierungen vorgenommen werden müssten, um die Werte zu erreichen.
Die vorliegende Änderung der LRV ist ein weiterer Schritt in Richtung zur Abschaffung sämtlicher Feuerungsheizungen, wie sie mit der Energiestrategie weiter verfolgt werden soll. Eine Substitution der in über 60% der Gebäude eingebauten Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen und Pelletheizungen dürfte versorgungstechnisch beim Strom neue Probleme mit sich bringen.
Kontakt:
HEV Schweiz (info@hev-schweiz.ch)
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz Tel. 079 642 28 82
Thomas Ammann, Ressortleiter Energie- und Bautechnik Tel. 044 254 90
20