Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

Mietverträge bleiben trotz COVID-19 verbindlich: Alle Parteien sind gefordert

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat gestern erstmals seit dem 2. Weltkrieg Notrecht in Kraft gesetzt. Die durch COVID-19 ausgelöste Lage und die darauffolgenden Anordnungen durch den Bundesrat sind einschneidend. Sie fordern unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und ebenso die Vermieter und Mieter. Gültige Verträge bleiben, soweit das Notrecht nichts Anderes vorsieht, bestehen. Dies gilt auch für die vertraglichen Pflichten der Parteien. So bleiben namentlich auch Mietverträge in der Krise weiterhin verbindlich. Dies gilt bei Wohnungs- wie auch bei Geschäftsraum-Mietverträgen. Der Vermieter muss das vertraglich vereinbarte Mietobjekt dem Mieter weiterhin zur Verfügung stellen. Ebenso bleibt die Zahlungspflicht des Mieters für dieses Gebrauchsrecht ungeschmälert bestehen. Dies gilt gleichermassen für Wohn- und Geschäftsraummieter. Betriebsbeschränkung ist Unternehmerrisiko Durch den Bundesrat angeordnete vorübergehende Beschränkungen und Verbote von gewissen betrieblichen Tätigkeiten führen nicht zu einem Dahinfallen der Mietverträge. Ebensowenig stellen solche notrechtlichen Betriebsbeschränkungen einen "Mangel am Mietobjekt" dar, der zu einer Mietzinsherabsetzung berechtigen würde. Der Vermieter erbringt seine Leistungspflicht weiterhin vollumfänglich: Das Mietobjekt (Geschäftslokal, Betriebsstätte) ist nach wie vor voll gebrauchstauglich. Nach Ansicht des Hauseigentümerverbandes fallen angeordnete Betriebsbeschränkungen bzw. -schliessungen ins Betriebsrisiko des Unternehmers. Notsituationen erfordern Individuelle Regelungen Ungeachtet der Rechtslage ist der aktuellen Ausnahmesituation angemessen Rechnung zu tragen. Dabei gilt es zu bedenken, dass nicht nur der Mieter eine Zahlungspflicht hat, sondern dass auch der Vermieter seinen diversen Zahlungspflichten nachkommen muss (etwa für Hypothekarzinsen, Hauswartung, Heizung, Wasser, Allgemeinstrom, Liftabo etc.). Alle diese Kosten muss der Vermieter ebenso zahlen können wie der Mieter seine Mietzinsen. Allgemeine Forderungen nach Aufhebung einer Zahlungspflicht für Mieter sind daher verfehlt. Es darf nicht ein einzelnes Glied aus dieser ganzen finanziellen Verpflichtungskette herausgebrochen werden. Gefragt sind individuelle Lösungen mit Augenmass in jenen Fällen, wo krisenbedingt eine finanzielle Notsituation eintritt und ein Mieter vorübergehend die Zahlungspflicht nicht mehr (vollständig) erfüllen kann. Dies kann zum Beispiel bei einzelnen Geschäftsraummietern aufgrund einer angeordneten Betriebseinstellung vorkommen. In solchen Ausnahmefällen ist es an den Parteien, abgestimmt auf die konkrete Situation Lösungen auszuhandeln, die für beiden Seiten tragbar sind. Denkbar sind Vereinbarungen mit Ratenzahlungen der Miete oder das Gewähren längerer Zahlungsfristen. Die Bereitschaft der Parteien zum gegenseitigen Aushandeln von Lösungen ist nicht nur im Mietbereich erforderlich, sondern auch im Rest der Zahlungskette, nämlich bei den Banken als Hypothekargeber, den Wasser- und Energielieferanten (öffentliche Werke etc.). Angekündigte Unterstützungsmassnahmen des Bundesrates Der Bundesrat hat Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft und für Härtefälle angekündigt. Infolge von notrechtlich erzwungenen Betriebsbeschränkungen und -verboten wird es durch umsatzabhängige Geschäftsraummieten und Zahlungsausfälle von Mietern auch auf der Vermieterseite zu einschneidenden Einbussen kommen. Der Hauseigentümerverband Schweiz fordert den Bundesrat auf, bei seinen Unterstützungsmassnahmen insbesondere auch stark betroffene Mieter und Vermieter zu berücksichtigen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 02.03.2020 – 08:19

    Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten

    Zürich (ots) - Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten ist um ein weiteres Viertelprozent auf ein neues Allzeittief gesunken. Mit Wirkung ab dem 3. März 2020 beträgt er nur noch 1,25 Prozent. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinse aufgrund der neuen Situation zu überprüfen. Das Gesetz kennt bei Änderungen des ...

  • 09.02.2020 – 15:48

    Verstaatlichung des Wohnungsmarkts findet nicht statt

    Bern, Zürich (ots) - Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Mieterverbandsinitiative eine klare Absage erteilt haben. Starre Quoten sind keine Lösung für den lokal so unterschiedlichen Wohnungsmarkt. Heute haben Volk und Stände der Verstaatlichung des Wohnungsmarkts eine klare Absage erteilt. Nationale Markteingriffe über Quoten für gemeinnützige Bauträger, zusätzliche ...

  • 17.01.2020 – 15:57

    Irreführende Polemik der Mieterverbands-Kampagne

    Zürich (ots) - Die Kampagne der Mieterverbandsinitiative will mit emotionalen Angriffen von der Diskussion über ihre untauglichen Vorschläge ablenken. Eine sachliche Betrachtung zeigt: Die vorgeschlagenen Instrumente können die vorhandenen Probleme nicht lösen. Um von seinen unausgegorenen Vorschlägen - Quoten, Subventionen und klimafeindliche Sanierungsvorschriften - abzulenken, drischt das Initiativkomitee in ...