BKW: Versorgungssicherheit als zentralstes Anliegen
Bern / Mühleberg (ots)
Referat von Kurt Rohrbach, Direktionspräsident anlässlich der Medienkonferenz vom 9. August 2002 in Mühleberg BE
Es gilt das gesprochene Wort
Unbestritten nimmt die Versorgungssicherheit im Rahmen der Diskussionen um die Marktöffnung breiten Raum ein. Das ist verständlich, denn Versorgungssicherheit - bzw. der Gedanke einmal keinen Strom zu haben, bewegt die Menschen. Versorgungssicherheit liegt natürlich auch der BKW FMB Energie AG seit jeher sehr am Herzen - 365 Tage im Jahr. Dass dies auch so bleiben soll, dafür liefert die BKW nicht nur täglich 24 Stunden den Tatbeweis, sondern auch mit rund 40 Mio. Franken Investitionen in eine der modernsten Netzleitstellen unseres Landes hier in Mühleberg. Mit diesen Bemerkungen möchte ich Sie ganz herzlich zu unserer Orientierung begrüssen und Ihnen für das Interesse danken. Der Termin der Orientierung in Mühleberg ist durch die Inbetriebnahme der erweiterten BKW-Leitstelle gegeben. Dass er "zufällig" gerade im Vorfeld der Abstimmung stattfindet war ursprünglich keineswegs beabsichtigt, ist aber trotzdem willkommen. Es darf immerhin erwähnt werden, dass der Baubeschluss 1999 gefasst wurde, und die Termine völlig im Plan liegen, was vom EMG-Abstimmungstermin vom 22. September 2002 nicht ganz behauptet werden darf.
Eigenverantwortung der Elektrizitätswirtschaft
Bis heute hat die Elektrizitätswirtschaft in Eigenverantwortung festgelegt, wie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Sie hat die nötigen Mittel dazu bereitgestellt. Neu regelt das EMG zahlreiche Fragen zur Versorgungssicherheit. Weshalb? Ein wichtiges Ziel eines offenen Marktes ist es, die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken, so dass alle Konsumentinnen und Konsumenten von einer günstigen Versorgung profitieren können.
Damit unter diesem Kostendruck die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt wird, braucht es auch für die Netzbewirtschaftung Regeln. Das EMG schreibt den Betreiberinnen von Elektrizitätsnetzen, d.h. den Elektrizitätsgesellschaften vor, ihre Netze sicher, zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich zu betreiben. In bezug auf die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Netzanlagen ändert sich gegenüber heute grundsätzlich nichts. Es wird ein-fach jetzt im Gesetz festgeschrieben, dass die Netzanlagen (zu diesen zählen unter anderem Freileitungen, im Boden verlegte Kabel, Trafoanlagen, Anschlüsse) wie bisher zu warten sind. Defekte, wegen Alterung oder ungenü-gender Leistung gefährdet Anlageteile sind zu ersetzen. Über die Einhaltung der technischen Sicherheitsvorschriften, die im Elektrizitätsgesetz und diversen Verordnungen festgelegt sind, wacht wie auch heute das Eidgenössische Starkstrominspektorat.
Neu ist auch, dass wenn schon die Aufgaben der Netzbetreiberinnen definiert werden, auch die Finanzierung dieser Aufgaben sichergestellt werden muss, indem das EMG und die Verordnung einen Durchleitungspreis ermöglichen, der die Kosten für die Abschreibungen und den Unterhalt der bestehenden und neuen Anlagen deckt. Mit diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass sich am heutigen hohen Sicherheitsstandard der Netze auch mit der Marktöffnung nichts ändern wird.
Kontinuität im Netzbereich wahren
Bereits bevor von Marktöffnung die Rede war, setzte die BKW alles daran, ihre Kunden in erster Linie sicher und zuverlässig mit Strom zu beliefern. Deshalb ist die Haltung und das Handeln der BKW seit langem klar: Versorgungssicherheit verträgt keine Stop and Go-Politik. Vor allem im Netzbereich ist Kontinuität wichtig. Deshalb hat die BKW auch in den vergangenen Jahren in die lokale Instandhaltung und den Ausbau des Mittel- und Niederspannungsnetzes investiert. Wie in den Vorjahren wird dabei auch Einsparpotenzial genutzt und neue Erkenntnisse der Technik werden umgesetzt. Wie Sie hier am Beispiel der Leitstelle Mühleberg 1 zu 1 sehen können, trägt dies nicht nur zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, sondern auch zur Effizienzsteigerung bei, denn durch diese Investition können die dezentralen Leitstellen schrittweise aufgehoben werden. Wir wollen den bisher hohen Standard der Versorgungssicherheit in unserem Netzgebiet halten. Mit Investitionen wie hier in Mühleberg in die Überwachung und Steuerung, mit Investitionen und einer präventiven Instandhaltung der Anlagen draussen und mit einer Organisation, die eine rasche Intervention gewährleistet. Abstriche in einem dieser Bereiche würden eine Schwächung unseres zum Kerngeschäft gehörenden Netzbereichs bedeuten und wären nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch unternehmerisch fatal. Gesicherte klare gesetzli-che Rahmenbedingungen und Regeln unterstützen diese Absicht. Dies ist ein ganz gewichtiges Argument für das EMG.
Einspeisung von Energie ebenso wichtig
Versorgungssicherheit hat aber noch einen weiteren Aspekt, denn das Netz allein genügt nicht! Für eine sichere Versorgung mit Elektrizität muss jederzeit so viel Energie aus Kraftwerken in das Netz eingespeist werden, wie die Konsumenten aus dem Netz gerade verbrauchen. Da der Bedarf im Tages-verlauf und durch das Jahr hindurch starken Schwankungen unterliegt, müssen immer bestimmte Kapazitätsreserven bereit gehalten werden. Diese Reserven müssen kurz- oder längerfristig abrufbar sein. Das alles ist vielleicht trivial, aber dies ist nur machbar, wenn die Kapazitäten auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bisher hat die Elektrizitätswirtschaft von sich aus die benötigten Kraftwerkskapazitäten bereitgestellt. Daran wird sich auch mit dem EMG nichts ändern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anlagen auch aufgestellt werden dür-fen, und die Standorte akzeptiert werden. Neu ist, dass gemäss EMG und EMV die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft ausdrücklich zur Zusammenarbeit und zur Sicherstellung der Versorgung verpflichtet werden. Zudem regelt das EMG das Vorgehen, wenn sich eine Gefährdung oder Störung der Versorgungssicherheit abzeichnen sollte, die nicht mehr durch die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft behoben werden kann: In einem solchen Fall kann der Bundesrat wie schon heute Massnahmen zur Sicherstellung der Landesversorgung verfügen, namentlich betreffend die Beschaffung von Elektrizität im Ausland, die verstärkte Lagerhaltung in Speicherkraftwerken, die Beschränkung von Elektrizitätsexporten, die Einschränkung des Elektrizitätsverbrauchs und die Verstärkung von Netzen. Die schon bisher beste-hende Krisenvorsorge wird damit auf die zunehmend wettbewerblich organisierten Elektrizitätsmärkte ausgerichtet. Solche Massnahmen zu ergreifen, ist nur im Notfall vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Unternehmen die Kapazitäten rechtzeitig bereitstellen werden, sofern die notwendigen Bewilligungen erteilt sind.
Haltung der BKW FMB Energie AG zum EMG
Die Haltung der BKW FMB Energie AG gegenüber dem Elektrizitätsmarktgesetz, das die Öffnung des Strommarktes in geordnete Bahnen lenken soll, ist seit längerem klar und unmissverständlich: Die BKW befürwortet die geordnete Marktöffnung und das EMG. Gesetz und Verordnung sind in einem langen und aufwändigen Prozess entstanden, alle Beteiligten mussten Zugeständnisse machen. Mit dem EMG wird die Schweiz über eine der modernsten und kundenfreundlichsten Marktordnungen verfügen und gleichzeitig Standards für die Versorgungssicherheit setzen.
Kontakt:
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