Unangemessene Vorschriften lähmen jugendlichen Bewegungsdrang
Bern (ots)
Skates und Minitrottinettes sind Ausdruck einer urbanen, jugendlichen und umweltfreundlichen Mobilität, die sich nur schwer durch Vorschriften bändigen lässt. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen spricht sich gegen unangemessene und in der Praxis kaum umsetzbare Vorschriften in der neuen Verkehrsregelnverordnung aus. Sie plädiert für einen ungezwungenen Umgang mit diesen Fortbewegungsmitteln. Dabei weiss sie viele Jugendliche hinter sich.
Wer weiss am besten, wie die Gesetzeshüter den Umgang mit neuen Mobilitätsformen wie Skates, Minitrottinettes und ähnlichem regeln sollen? - Nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) sind es die Benützerinnen und Benützer selber. Die Kommission hat deshalb das Gespräch mit Verantwortlichen und Besuchern von Skate-Parks gesucht, bevor sie ihre Stellungnahme zu den neuen Vorschriften an das Bundesamt für Strassen abschickte. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung wurde die EKJ von Bundesrat Moritz Leuenberger um ihre Meinung gebeten.
Gemäss der EKJ muss bei der Regelung der Verkehrswegebenützung auch gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten Rechnung getragen werden. Dies werde aber beim jetzigen Entwurf schlichtweg ignoriert. ´Skaters, Rollers und Sliders erhalten keinen eigenen Status, sie werden grundsätzlich den Fussgängern gleichgestellt und müssen auch diesen den Vortritt gewährenª, moniert Leo Brücker-Moro, Präsident der EKJ. Dabei seien die Skaters oft aus sportlichen Motiven unterwegs, ´Da sind die Konflikte doch vorprogrammiertª, befürchtet Brücker-Moro. Warum denn nicht gestattet werde, dass abends die Busspuren benützt werden könnten, fragt zum Beispiel die EKJ.
Die fehlende Qualitätskontrolle bei der Produktion dieser neuen Fortbewegungsmittel ist ein weiteres Problem. Die schlechten Bremsen gewisser Minitrottinettes zum Beispiel bringen deren Benutzer, oftmals Kinder, unnötig in Gefahr. Die Einführung von Normen zur Qualitätssicherung wäre deshalb zu begrüssen. Auch bei den Beleuchtungsvorschriften will die EKJ eine pragmatische Lösung: Vorne weisses und hinten rotes Licht vorzuschreiben sei unpraktisch, da einige der fahrbaren Untersätze wie die Skateboards kein eindeutiges Vorne oder Hinten haben. So solle der Einfachheit und Effektivität halber obligatorisch einen Rückstrahler oder Katzenauge getragen oder montiert werden, wenn die Sicht schlecht ist.
Ausserdem seien generell die Anstrengungen im Bereich der Prävention und bei der Ausstattung mit Sicherheitsmitteln wie Helmen und Arm- und Beinschonern zu intensivieren. Die EKJ schlägt zudem vor, einen Unterschied zwischen Anfängern und erfahrenen Skatern zu machen: Letztere verfügten über die Erfahrung und die Sicherheit, auch Hauptstrassen zu benützen, währenddem Anfänger und Kinder darauf verzichten sollen.
Die EKJ ist vom Bundesrat beauftragt, die Entwicklung des Verhältnisses von Jugendlichen zur Gesellschaft zu beobachten und zu deuten. Sie soll Anliegen der Jugend formulieren und entsprechende Vorschläge ableiten. Bei wichtigen Erlassen des Bundes prüft die EKJ, welche Auswirkungen auf die Jugend zu erwarten sind.
Kontakt:
Leo Brücker-Moro, Präsident der EKJ
Tel. G: +41 (0)41 875 63 31
Tel./Fax P: +41 (0)41 870 92 36
Marion Nolde, Sekretärin der EKJ
Bundesamt für Kultur, 3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 92 26
Fax: +41 (0)31 322 92 73
E-Mail: ekj-cfj@bak.admin.ch
Die EKJ hat kürzlich den Bericht "Verantwortung tragen -
Verantwortung teilen" herausgegeben. Er ist in Deutsch, Französisch
und Italienisch erhältlich und kann bei folgender Adresse gratis
bezogen werden:
Eidg. Kommission für Jugendfragen, c/o Bundesamt für Kultur
Hallwylstrasse 15, 3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 92 26
Fax: +41 (0)31 322 92 73
E-Mail: ekj-cfj@bak.admin.ch