Neues Filmgesetz in Kraft gesetzt
Bern (ots)
Liberalisierung und modernere Förderungsinstrumente
Der Bundesrat hat auf den 1. August 2002 das neue Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (FiG) vom 14. Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Damit entfallen die bisher bestehenden filmrechtlichen Bewilligungspflichten für den Kinofilmverleih und die Errichtung und Umwandlung von Kinosälen. Verleih und Kino haben sich nur noch registrieren zu lassen und sind zur Angabe der Daten verpflichtet, die es dem Bund ermöglichen, eine transparente Statistik der in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Mit der Kinofilmstatistik können die Wirkungen der Filmkulturpolitik besser evaluiert werden.
Mit dem neuen Filmgesetz übernimmt der Bund die erfolgsabhängige Filmförderung von Schweizer Filmen und Koproduktionen. Die erfolgsabhängige Filmförderung war vor der Übernahme durch den Bund in einem fünfjährigen gemeinsamen Versuch mit der Kulturstiftung Suissimage und der SRG SSR idée suisse erprobt worden. Filmerfolge wie dieses Jahr «Ernstfall in Havanna» von Sabine Boss werden mit Gutschriften für Regie, Produktion, Verleih und Kino belohnt.
Die Filmförderung, bei de Förderungsgesuche durch Fachkommissionen begutachtet werden, wird künftig regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das Gesetz schreibt vor, dass Förderungskonzepte auf eine Dauer von drei bis fünf Jahren erlassen und evaluiert werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität des Filmangebots über die Angebotsvielfalt zu fördern. Verleihfirmen und Kinos sind gesetzlich verpflichtet, die Angebotsvielfalt zu beachten, und sie haben sich bereit erklärt, dafür Massnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. Zu diesen Massnahmen gehören eine Branchenvereinbarung, die der Dachverband für Verleih und Kino, PROCINEMA, erarbeitet hat. Das Bundesamt für Kultur strebt eine enge Zusammenarbeit mit PROCINEMA und dem Ombudsmann der Branchenvereinbarung, Willy Wachtl, an.
Mit dem neuen Filmgesetz ist die Eidgenössische Filmkommission (EFK) neu eingesetzt und von 25 auf 18 Mitglieder verkleinert worden. Sie wird wie bisher von alt Ständerat Andreas Iten geleitet. Die Filmkommission hat beratende Aufgaben in der Umsetzung des Filmgesetzes und ist aus Fachleuten der Filmkultur und Filmwirtschaft zusammengesetzt.
Das neue Filmgesetz bietet dem Bund ein modernes Instrumentarium für die Filmkulturpolitik, mit dem die Schweiz Chancen hat, ihre Rolle als Land der Angebotsvielfalt im Kino beizubehalten und zu entwickeln. Das Filmgesetz bringt auch das nötige Instrumentarium, um dem Schweizer Film bessere Erfolgschancen zu verschaffen.