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BAK Bundesamt für Kultur

Hintegrundinformationen: Das neue Filmgesetz ist am 1. August in Kraft getreten

Bern (ots)

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur vom 14. Dezember 2001
Wegfall der Bewilligungspflicht für Verleihfirmen
(Bund) und Kinos (Kantone) bei Eröffnung und Umbau (Bau-,
Planungsrecht und gewerbepolizeiliche Vorschriften vorbehalten)
Öffentliches Register des Bundes für Kino und Verleih.
Verpflichtung zur Angebotsvielfalt in der Kinoregion. Individuelle
(Betrieb) und kollektive (Branchenvereinbarung) Autonomie in der
Umsetzung.
Bundesamt für Kultur evaluiert regelmässig Angebotsvielfalt in der
Kinoregion. Dialog mit der Branche, insbesondere mit
Trägerorganisationen.
Subsidiäre Förderungsabgabe als ultima ratio.
Moderne gesetzliche Grundlagen für Förderung der Filmproduktion
und Filmkultur 
   - Projektentwicklung, Herstellung, Promotion, 
     Auszeichnung von Filmen 
   - Aus- und Weiterbildung 
   - Filmkultur
Selektive und erfolgsabhängige Förderinstrumente
Förderungskonzepte auf drei bis fünf Jahre mit Verpflichtung 
zur Evaluation
Filmverordnung vom 3. Juli 2002
Die Verordnung des Bundesrates regelt
- die Evaluation der Vielfalt des Angebots öffentlich vorgeführter
     Filme in den einzelnen Kinoregionen der Schweiz; 
   - die Einführung einer Förderungsabgabe; 
   - die Registrierung der Verleih- und Vorführunternehmen sowie die 
     Meldung von Angaben zu den vorgeführten Filmen; 
   - die Zusammensetzung der Eidgenössischen Filmkommission; 
   - die Verwendung der Filmförderungsabgabe in den TV-Konzessionen.

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  • 02.08.2002 – 11:38

    Neues Filmgesetz in Kraft gesetzt

    Liberalisierung und modernere Förderungsinstrumente Bern (ots) - Der Bundesrat hat auf den 1. August 2002 das neue Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (FiG) vom 14. Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Damit entfallen die bisher bestehenden filmrechtlichen Bewilligungspflichten für den Kinofilmverleih und die Errichtung und Umwandlung von Kinosälen. Verleih und Kino haben sich nur noch registrieren zu lassen und sind zur Angabe der Daten verpflichtet, die ...

  • 04.07.2002 – 10:04

    PROJEKTBEITRÄGE DESIGN 2002

    Bern (ots) - Das Bundesamt für Kultur vergibt jährlich Projektbeiträge im Bereich Design in der Höhe von 5'000 bis 25'000 Franken. Designerinnen und Designer sowie Einzelpersonen und Institutionen, die in der Vermittlung von Design tätig sind, können ans Bundesamt für Kultur Beitragsgesuche richten, die ihnen die Realisierung grösserer Projekte ermöglichen. Die eingereichten Projekte müssen einen gesamtschweizerischen Charakter haben und im gesamten In- und ...

  • 03.07.2002 – 10:13

    Bericht "Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz"

    Bern (ots) - Bundesratssitzung vom 3. Juli 2002: Der Bundesrat hat heute den Prognos-Bericht "Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz" zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde in Folge eines Postulats von Nationalrat Widmer erarbeitet. Am 6. September 1999 hob die Wettbewerbskommission in der Schweiz die Buchpreisbindung auf. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) rekurrierte gegen diesen ...