Handelsverbot für irakische Kulturgüter
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahr 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, um die Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu erleichtern.
Verboten sind die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie der Verkauf, der Vertrieb, die Vermittlung, der Erwerb und die anderweitige Übertragung von irakischen Kulturgütern, die seit dem 2. August 1990 in der Republik Irak gestohlen wurden, gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen sind oder rechtswidrig aus der Republik Irak ausgeführt wurden. Darunter fallen auch Kulturgüter, die aus illegalen Grabungen stammen. Die rechtswidrige Ausfuhr eines Kulturguts wird vermutet, wenn sich dieses nachweislich nach dem 2. August 1990 in der Republik Irak befunden hat.
Personen und Institutionen, die im Besitz solcher Kulturgüter sind, müssen diese dem Bundesamt für Kultur (BAK) unverzüglich melden.
Das BAK hat bereits am 15. April 2003 alle interessierten Kreise über die Gefahr des illegalen Transfers von irakischen Kulturgütern über die Schweiz aufmerksam gemacht. Das Bundesamt für Kultur hat dazu aufgefordert, keine Kulturgüter zu erwerben oder entgegenzunehmen, deren Herkunft nicht eindeutig feststeht. Die bundesrätliche Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak vom 28. Mai 2003 schafft die gesetzliche Grundlage für ein effizientes Vorgehen zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.
Das BAK hat alle interessierten Kreise der SammlerInnen, Museen, der Wissenschaft und des Kunsthandels über diese Massnahmen informiert. Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden. Sie darf nicht als Umschlagplatz für Kulturgüter dubioser Herkunft missbraucht werden.
Das Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das vom BAK ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird es erlauben, solche Missbräuche zu bekämpfen. Es stellt den Behörden die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche Situationen rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.