Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 durch die Schweiz
Bern (ots)
Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat am 1. Oktober in Paris anlässlich der UNESCO Generalversammlung die Ratifikationsurkunde für die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut hinterlegt.
Vor ihrer Rede vor der Generalversammlung hat Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey dem Generaldirektor der UNESCO, Koïchiro Matsuura, die offizielle Ratifikationsurkunde übergeben. Damit wird die Schweiz einer der nun über hundert Vertragsstaaten der UNESCO- Konvention von 1970.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer Reihe gesetzgeberischer und administrativer Massnahmen zum Schutz des beweglichen kulturellen Erbes. Damit will die UNESCO die internationale Kunstschieberei bekämpfen und den offenen und fairen Austausch von Kulturgut fördern. Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden.
Das am 20. Juli vom Parlament verabschiedete Kulturgütertransfergesetz (KGTG) schafft die rechtlichen Grundlagen, dass die Schweiz die UNESCO-Konvention von 1970 ratifizieren kann. Dieses Gesetz wird es erlauben, Missbräuche im Bereich des illegalen Kulturgüterhandels rascher und wirkungsvoll zu bekämpfen. Das Gesetz passt damit die rechtlichen Regelungen in der Schweiz an die international üblichen Mindeststandards an. Die Kombination von Massnahmen zur Einschränkung des illegalen und Förderung des legalen Kulturgütertransfers soll der besonderen Bedeutung Rechnung tragen, die heute dem verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern zukommt.
Mit der Ratifikation der UNESCO-Konvention und dem Kulturgütertransfergesetz will die Schweiz ein Zeichen der Solidarität setzen und einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und zu einem fairen und offenen Kulturaustausch leisten.
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