BAK: Anhörung der Verordung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV)
Bern (ots)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 30. Juni 2004 ein Anhörungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) eröffnet. Das Anhörungsverfahren dauert bis zum 6. Oktober 2004. Am 9. Oktober 2003 ist die Referendumsfrist zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) ungenutzt abgelaufen. Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz. Der Bund will mit dem KGTG einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern. Im Weiteren setzt das KGTG die Verpflichtungen der Schweiz aus der UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut um. Die UNESCO-Konvention 1970 wurde vom Bundesrat am 3. Oktober 2003 ratifiziert und ist für die Schweiz am 3. Januar 2004 in Kraft getreten. Gemäss Art. 31 KGTG erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum KGTG. Die Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) ist eine von insgesamt zwei Vollzugsverordnungen zum KGTG. Es ist beabsichtigt, neben der KGTV eine zweite Verordnung zu erlassen, welche Art. 3 KGTV (Bundesverzeichnis) näher ausführt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 30. Juni 2004 ein Anhörungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) eröffnet. Neben den ständigen Vernehmlassungsadressaten wurde eine grosse Anzahl von interessierten Organisationen zur Stellungnahme eingeladen. Das Anhörungsverfahren dauert bis zum 6. Oktober 2004. Das KGTG und die KGTV werden voraussichtlich im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar: www.bak.admin.ch/index_d.html
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