BFF: Erster Bericht Monitoring Nichteintretensentscheide
(ots)Erster Bericht Monitoring Nichteintretensentscheide
Bern-Wabern, 28.10.2004 Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) veröffentlicht die Ergebnisse zu den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Entlastungsmassnahmen (April Juni 2004) im Monitoring-Bericht. Während dieser Zeit wurden 1'788 Nichteintretensentscheide (NEE) rechtskräftig. 273 Personen (15 %) mit rechtskräftigem NEE erhielten in den Kantonen Nothilfe.
Seit dem 1.4.2004 werden Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. Diese Personen gelten als Ausländerinnen und Ausländer mit illegalem Aufenthalt und haben die Schweiz unverzüglich zu verlassen. Geraten sie hingegen in eine Notlage und sind nicht in der Lage für sich zu sorgen, haben sie nach Art. 12. der Bundesverfassung Anspruch auf Nothilfe. Für die Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Der Bund richtet den Kantonen pro Person mit einem rechtskräftigen NEE eine einmalige Nothilfepauschale sowie im Falle eines begleiteten Vollzugs eine Vollzugspauschale aus. Gemeinsam mit den Kantonen überprüft das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in einem Monitoring, wie sich der Ausschluss von Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereichs auswirkt. Kernstück des Monitoring ist eine neue gesamtschweizerische Erhebung in den Bereichen Nothilfe und öffentliche Sicherheit.
Erste Ergebnisse Von April bis Juni 2004 sind 1'788 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. 273 Personen (15 %) der Personen mit rechtskräftigem NEE haben in den Kantonen Nothilfe erhalten. Die im Monitoring erfassten Kosten für individuelle Nothilfe beliefen sich während diesen ersten drei Monaten auf rund 162'000 Franken. In 13 Kantonen wurden zudem Nothilfestrukturen errichtet, welche Kosten von 449'000 Franken verursacht haben. Insgesamt entstanden den Kantonen durch die Gewährung von Nothilfe also Kosten in der Höhe von 611'000 Franken. Die Nothilfe- und Vollzugspauschalen, die der Bund den Kantonen für den gleichen Zeitraum ausrichtet, belaufen sich auf 1'075'000 Franken. 200 der betroffenen Personen (11 %) sind durch die Polizei angehalten worden. Bei 104 Anhaltungen (39 %) ist ausschliesslich ihr illegaler Aufenthalt festgestellt worden. Daneben führten insbesondere Betäubungsmitteldelikte, geringfügiger Diebstahl sowie Hausfriedensbruch zu Anhaltungen der Polizei. Bezogen auf alle erfassten Personen mit NEE ist die von April bis Juni beobachtete Delinquenz der Personen mit rechtskräftigem NEE jedoch tief. Von den 1'788 NEE, die von April bis Juni 2004 rechtskräftig geworden sind, hat bei 355 Personen das Verfahren länger als 6 Monate, davon bei 127 Personen länger als 1 Jahr gedauert. Die Anwendung des Sozialhilfestopps auf Personen, die ihr Asylgesuch vor dem 1.4.2004 eingereicht hatten, gestaltet sich für Kantone und Betroffene schwierig. Hingegen ist die Einführung des Sozialhilfestopps bei Personen, die ihr Gesuch nach dem 1.4.2004 gestellt haben, recht gut verlaufen.
Schlussfolgerungen Aufgrund der kurzen Dauer des neuen Sozialhilferegimes können noch keine umfassenden Aussagen zu den Auswirkungen des Sozialhilfestopps gemacht werden. Die erhobenen Kosten widerspiegeln nur einen Teil der effektiv entstandenen Kosten. Gründe dafür liegen in der Einführungsphase sowie noch nicht vollständiger Rückmeldungen aus den Kantonen. Wichtige Elemente wie die ungedeckten Kosten der Spitäler fehlen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Wintermonaten vermehrt Personen mit einem NEE um Nothilfe anfragen oder durch deliktisches Verhalten in Erscheinung treten werden. Damit die Auswirkungen des Sozialhilfestopps NEE umfassend beurteilt werden können, wird das Monitoring während 3 Jahren durchgeführt und möglichst breit abgestützt. Der vollständige Monitoring-Bericht ist auf dem Internet, unter http://www.asyl.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 / 325 93 50