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Bundesamt für Migration

BFM: Westafrika: Förderung der Rückkehr

(ots)

Bern-Wabern, 09.06.2005 Das Bundesamt für Migration startet ein regionales Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm zur Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Rückkehr nach Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali. Dieses Programm ist auf den 31. Mai 2007 befristet und richtet sich an Personen, die in der Schweiz vor dem 1. Juni 2005 ein Asylgesuch eingereicht haben.

Die Schweiz führt mit mehreren Staaten in Westafrika seit einiger 
Zeit einen intensiven Dialog zu Fragen der Migration. Neben den 
bereits laufenden Programmen für Angola, die Demokratische Republik 
Kongo und Nigeria hat das Bundesamt für Migration (BFM) in 
Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit 
(DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) für 
vier weitere afrikanische Staaten ein regionales Rückkehrhilfe- und 
Wiedereingliederungsprogramm entwickelt.
Das BFM will gemeinsam mit der DEZA und der IOM die freiwillige und 
dauerhafte Rückkehr von Asylsuchenden nach Sierra Leone, Guinea, 
Burkina Faso und Mali fördern. Das Rückkehrprogramm richtet sich an 
rund 1'100 Staatsangehörige dieser vier Staaten, die ihr Asylgesuch 
vor dem 1. Juni 2005 eingereicht haben. Das Programm läuft vom 1. 
Juni 2005 bis zum 31. Mai 2007.
Zur Unterstützung der Reintegration in den vier Ländern wird eine 
finanzielle Hilfe von CHF 1'000.- pro erwachsene und von CHF 500.- 
pro minderjährige Person ausbezahlt. Zusätzlich zur finanziellen 
Hilfe können individuelle Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen 
mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung gewährt werden. 
Falls kein Projekt eingegeben wird, kann frühestens drei Monate nach 
der Rückkehr vor Ort eine zusätzliche finanzielle Hilfe von CHF 
1'000.- ausbezahlt werden. In den Programmleistungen eingeschlossen 
sind zudem die Rückkehrberatung in der Schweiz, die 
Reiseorganisation und die Unterstützung bei der 
Reisepapierbeschaffung.
Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der 
Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 325 
93 50

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