BFM: Westafrika: Förderung der Rückkehr
(ots)Bern-Wabern, 09.06.2005 Das Bundesamt für Migration startet ein regionales Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm zur Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Rückkehr nach Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali. Dieses Programm ist auf den 31. Mai 2007 befristet und richtet sich an Personen, die in der Schweiz vor dem 1. Juni 2005 ein Asylgesuch eingereicht haben.
Die Schweiz führt mit mehreren Staaten in Westafrika seit einiger Zeit einen intensiven Dialog zu Fragen der Migration. Neben den bereits laufenden Programmen für Angola, die Demokratische Republik Kongo und Nigeria hat das Bundesamt für Migration (BFM) in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) für vier weitere afrikanische Staaten ein regionales Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm entwickelt.
Das BFM will gemeinsam mit der DEZA und der IOM die freiwillige und dauerhafte Rückkehr von Asylsuchenden nach Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali fördern. Das Rückkehrprogramm richtet sich an rund 1'100 Staatsangehörige dieser vier Staaten, die ihr Asylgesuch vor dem 1. Juni 2005 eingereicht haben. Das Programm läuft vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2007.
Zur Unterstützung der Reintegration in den vier Ländern wird eine finanzielle Hilfe von CHF 1'000.- pro erwachsene und von CHF 500.- pro minderjährige Person ausbezahlt. Zusätzlich zur finanziellen Hilfe können individuelle Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung gewährt werden. Falls kein Projekt eingegeben wird, kann frühestens drei Monate nach der Rückkehr vor Ort eine zusätzliche finanzielle Hilfe von CHF 1'000.- ausbezahlt werden. In den Programmleistungen eingeschlossen sind zudem die Rückkehrberatung in der Schweiz, die Reiseorganisation und die Unterstützung bei der Reisepapierbeschaffung.
Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.
Weitere Auskünfte: Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 325 93 50