Abschluss des Besuchs Giuseppe Scelsis in Bern
Bern (ots)
Anerkennung für die Rechtshilfezusammenarbeit mit der Schweiz
Staatsanwalt Giuseppe Scelsi aus Bari/Italien hat seinen dreitägigen Arbeitsbesuch in der Schweiz beendet. Im Mittelpunkt seines Besuchs standen Abklärungen im Fall Cuomo, um die Italien die Schweiz in verschiedenen Rechtshilfegesuchen ersucht hatte. In Gesprächen mit Bundesanwalt Valentin Roschacher und dem stellvertretenden Bundesanwalt Claude Nicati sind Fragen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung und der Rechtshilfezusammenarbeit der Schweiz mit Italien erörtert worden. Giuseppe Scelsi äusserte erneut seine Anerkennung für die Anstrengungen der Schweiz im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.
Klärung der Herkunft mutmasslich krimineller Gelder
Im Zusammenhang mit den vom italienischen Staatsanwalt Giuseppe Scelsi von Bari gestellten Rechtshilfeersuchen im Fall Cuomo hat die Bundesanwaltschaft in den letzten Tagen mehrere in der Schweiz wohnhafte Personen befragt. Staatsanwalt Scelsi wohnte den Befragungen mit seinen Mitarbeitern der Antimafiabehörde bei. Es ging darum, die Herkunft mutmasslich krimineller Geldflüsse, welche über verschiedene Gesellschaften in die Schweiz gelangt sind, zu klären. In diesem Zusammenhang hatte der italienische Staatsanwalt von Bari zuvor die Beschlagnahme von diversen Bankdokumenten und die Identifikation von Bankverbindungen verlangt. Zudem hatte er die Beschlagnahme der Vermögenswerte von Gerardo Cuomo beantragt. Diese Abklärungen bei den Banken sind nach wie vor im Gange. In Ausführung der der Bundesanwaltschaft vom Bundesamt für Justiz übertragenen Rechtshilfeersuchen hatte die Bundesanwaltschaft am 26. Februar 2001 die Durchsuchung von verschiedenen Handelsgesellschaften in zwei Kantonen (Tessin/Waadt) angeordnet und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikräften und mit der Bundeskriminalpolizei durchgeführt. Dies im Zusammenhang mit Massnahmen, welche Staatsanwalt Scelsi in Italien in derselben Untersuchung angeordnet hatte.
Bericht der italienischen Antimafiakommission
Im Gespräch mit Bundesanwalt Valentin Roschacher hat der italienische Magistrat, welcher der Distrikts-Direktion der Antimafiabehörde angehört, den Strafverfolgungsbehörden des Bundes für die Zusammenarbeit gedankt. Er hat dabei in Erinnerung gerufen, dass die parlamentarische Antimafiakommission Italiens in einem den beiden Kammerpräsidenten des italienischen Parlaments im März 2001 übergebenen Bericht die gute Zusammenarbeit der schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden anerkennend hervorgehoben hat. Gleichzeitig hat er sich über das Interesse und das Wohlwollen in der Schweiz für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität erfreut gezeigt.
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