Bundesanwalt Valentin Roschacher in Rom und Bari
Bern (ots)
Bundesanwalt Valentin Roschacher begibt sich vom 28. - 31. Oktober nach Italien. Er wird sich anlässlich dieses Informations- und Arbeitsbesuchs in Rom und Bari mit verschiedenen Vertretern der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden Italiens, namentlich der Direzione Nazionale Antimafia (DNA) treffen. Mit der (DNA) wird der Bundesanwalt im Rahmen des Besuchs am Montag ein Memorandum of Understanding zur Bekräftigung der Zusammenarbeit auf Ebene der Strafverfolgung unterzeichnen.
Zweck der Reise, die der Bundesanwalt mit einer vierköpfigen Delegation der Bundesanwaltschaft unternimmt, ist die vom Bundesrat genehmigte Unterzeichnung eines Memorandums of Understanding zwischen der Bundesanwaltschaft und der Direzione Nazionale Antimafia (DNA), in welchem beide Strafverfolgungsbehörden ihrer Absicht und ihrem Willen zur effizienten Zusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende Schwerstkriminalität Ausdruck geben. Weiter geht es um die gegenseitige Information über die Anstrengungen der Schweiz und Italiens in der Verbrechensbekämpfung. Im Zentrum stehen dabei für die Bundesanwaltschaft insbesondere die Deliktsbereiche der internationalen Organisierten Kriminalität (OK), der Geldwäscherei und der Korruption, zu deren Bekämpfung der Bund mit Inkraftsetzung der sogenannten «Effizienz-Vorlage» voraussichtlich ab 1.1.2002 neue Verfahrenskompetenzen in der Strafverfolgung erhält.
Besuch beim italienischen Staatsanwalt Giuseppe Scelsi in Bari
Von unabdingbarem Wert für die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden beider Länder ist unter anderem die Pflege der persönlichen Kontakte mit Behördenvertretern. Unter diesem Gesichtspunkt wird sich Bundesanwalt Valentin Roschacher auf Einladung des dortigen Generalprokurators, Riccardo Dibitonto, nach Bari begeben, um sich vor Ort u.a. vom dort tätigen Staatsanwalt Giuseppe Scelsi, der im Rahmen der Rechtshilfezusammenarbeit bereits verschiedentlich in der Schweiz weilte, über Strategie, Vorgehen, Möglichkeiten und Risiken in der Bekämpfung der grenzüberschreitend organisierten Kriminalität, namentlich des Zigaretten-, Drogen- und Waffenschmuggels sowie von Menschenhandel und Schleppertum ins Bild setzen lassen. Zur Sprache kommen werden dabei auch die Erfahrungen in der Rechtshilfezusammenarbeit hinsichtlich des Verfahrens der italienischen Strafverfolgungsbehörden gegen den von der Schweiz nach Italien ausgelieferten, mutmasslichen Zigarettenschmuggler Gerardo Cuomo, dessen Prozess am Mittwoch in Bari beginnt. Die Bundesanwaltschaft hatte in diesem Verfahren massgeblich Rechtshilfe geleistet.
Kontakt:
Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft
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