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Bundesanwaltschaft BA

Effizienz-Vorlage seit 100 Tagen in Kraft: Strafverfolger des Bundes im Einsatz

Bern (ots)

Ausbau der Strafverfolgung des Bundes auf gutem Wege
Am 1. Januar 2002 sind die «Massnahmen zur
Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der
Strafverfolgung», die sogenannte Effizienz-Vorlage, in Kraft
getreten. Damit haben die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei
des Bundes neue Verfahrenskompetenzen zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei,
Korruption und Wirtschaftskriminalität erhalten. Bundesanwalt
Valentin Roschacher sowie Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für
Polizei (BAP) und Paul Tschümperlin, Generalsekretär des
Bundesgerichts haben am Dienstag über die ersten Erfahrungen mit den
neuen Bundeskompetenzen sowie über den Stand des Auf- und Ausbaus der
Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des Bundes orientiert und
die ersten Fallzahlen bekanntgegeben.
Wie Bundesanwalt Valentin Roschacher gegenüber den Medien
feststellte, ist der Start zur Bekämpfung der internationalen
Schwerstkriminalität gut angelaufen und die Umsetzung der
Effizienz-Vorlage auf gutem Wege. Die notwendigen Auf- und
Ausbauarbeiten, namentlich die Rekrutierung der neuen Mitarbeitenden
konnte planmässig und pünktlich vorgenommen werden. Die neuen
Strukturen beginnen zu greifen, die neuen wie die bisherigen
Mitarbeitenden stehen motiviert im Einsatz. Die Zusammenarbeit mit
den Kantonen hat sich auch Sicht des Bundes sehr gut angelassen.
Entwicklung der Fallzahlen
Im Konzept zur Umsetzung der Effizienz-Vorlage wird von der
Eröffnung von 34 grossen und komplexen Verfahren während des Jahres
2002 ausgegangen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat seit 1.1.2002 im
neuen Kompetenzbereich gesamthaft 38 eigene Ermittlungsverfahren
eröffnet, wovon 16 nach derzeitiger Qualifikation als sehr
umfangreich bezeichnet werden müssen. Als konkrete Beispiele nannte
Bundesanwalt Roschacher zwei grössere Fälle, deren internationaler
Bezug sich nach Russland (im Zusammenhang mit dem Fall Aeroflot)
sowie ins Umfeld des früheren jugoslawischen Präsidenten Milosevic
richtet, gab aber mit Hinweis, dass es sich um teils hochsensible
gerichtspolizeiliche Ermittlungen handelt, keine weiteren Angaben
bekannt. Weiterhin ist die BA im Bereich des Vollzugs internationaler
Rechtshilfe aktiv. Seit 1.1.2002 sind von der BA im
Rechtshilfebereich zwölf neue, teils aufwändige Verfahren eröffnet
worden, davon die Hälfte in den von der Effizienz-Vorlage erfassten
Deliktsbereichen. Damit liegen die Fallzahlen während der ersten drei
Monate tendenziell höher, als in der Planung angenommen. Im
klassischen Bereich ihrer Zuständigkeit in der Strafverfolgung führt
die Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit der
Bundeskriminalpolizei (BKP) seit 1.1.2002 zehn neue
Ermittlungsverfahren, mit Schwerpunkten bei Beamten- und
Sprengstoffdelikten.
Stand der Personalrekrutierungen
Die zur Führung der neuen Verfahren notwendige
Personalrekrutierungen bei BA, BAP und eidgenössischen
Untersuchungsrichtern konnten pünktlich und pragmatisch vorgenommen
werden (siehen Beilagen) und gehen im laufenden Jahr weiter, mit
Rücksicht auf die der Umsetzung der Effizienz-Vorlage zugrunde
liegende rollende Planung: Fallen die zukünftigen Fallzahlen grösser
oder kleiner aus, als angenommen, kann der Auf- und Ausbau bezüglich
Personal und Infrastruktur entsprechend korrigiert werden. Nach wie
vor wird Gewicht gelegt auf eine möglichst ausgewogene Verteilung der
Rekrutierungen auf die verschiedenen Regionen, um dem
gesamtschweizerischen Charakter der Umsetzung der Effizienz-Vorlage
Rechnung zu tragen und die Personalrekrutierung für die neuen
Bundesstellen in einem für die einzelnen Kantone verträglichen
Ausmass zu halten.
Kurz- und langfristige Standorte, Zweigstellen
Der Bundesrat hat sich im Juli 2001 für Bern als langfristigen
Standort der Strafverfolgungsbehörden des Bundes entschieden.
Vorgesehen ist ein Neubau von beträchtlicher Grösse in
Bern-Zollikofen. In diesem werden ab 2007 die Bundesanwaltschaft, das
Bundesamt für Polizei und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt
unter dem gleichen Dach, jedoch weiterhin als selbständige Einheiten
zusammengefasst. Bis dahin arbeiten die Strafverfolgungsbehörden und
die Polizei des Bundes an verschiedenen Provisorien in und rund um
Bern. Die Bundesanwaltschaft ist zur Zeit in Muri bei Bern
untergebracht und wird im Lauf des nächsten Jahres an ihren
ursprünglichen Standort an der Taubenstrasse in Bern zurückkehren.
Gleichzeitig bezieht das Bundesamt für Polizei im Lauf des nächsten
Jahres ein längerfristiges Provisorium in Bern-Ost. Zur
Dezentralisierung der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des
Bundes ist die Einrichtung von Zweigstellen in der Romandie, im
Tessin und im Raum Zürich vorgesehen. Die erste solche Zweigstelle
soll im zweiten Halbjahr 2003 betriebsbereit sein, die zweite bis
Ende 2003, die dritte Zweigstelle im Lauf von 2004.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft
Tel. +41/31/324'32'40
E-Mail: info@ba.admin.ch

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