Effizienz-Vorlage seit 100 Tagen in Kraft: Strafverfolger des Bundes im Einsatz
Bern (ots)
Ausbau der Strafverfolgung des Bundes auf gutem Wege
Am 1. Januar 2002 sind die «Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung», die sogenannte Effizienz-Vorlage, in Kraft getreten. Damit haben die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei des Bundes neue Verfahrenskompetenzen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität erhalten. Bundesanwalt Valentin Roschacher sowie Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei (BAP) und Paul Tschümperlin, Generalsekretär des Bundesgerichts haben am Dienstag über die ersten Erfahrungen mit den neuen Bundeskompetenzen sowie über den Stand des Auf- und Ausbaus der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des Bundes orientiert und die ersten Fallzahlen bekanntgegeben.
Wie Bundesanwalt Valentin Roschacher gegenüber den Medien feststellte, ist der Start zur Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität gut angelaufen und die Umsetzung der Effizienz-Vorlage auf gutem Wege. Die notwendigen Auf- und Ausbauarbeiten, namentlich die Rekrutierung der neuen Mitarbeitenden konnte planmässig und pünktlich vorgenommen werden. Die neuen Strukturen beginnen zu greifen, die neuen wie die bisherigen Mitarbeitenden stehen motiviert im Einsatz. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen hat sich auch Sicht des Bundes sehr gut angelassen.
Entwicklung der Fallzahlen
Im Konzept zur Umsetzung der Effizienz-Vorlage wird von der Eröffnung von 34 grossen und komplexen Verfahren während des Jahres 2002 ausgegangen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat seit 1.1.2002 im neuen Kompetenzbereich gesamthaft 38 eigene Ermittlungsverfahren eröffnet, wovon 16 nach derzeitiger Qualifikation als sehr umfangreich bezeichnet werden müssen. Als konkrete Beispiele nannte Bundesanwalt Roschacher zwei grössere Fälle, deren internationaler Bezug sich nach Russland (im Zusammenhang mit dem Fall Aeroflot) sowie ins Umfeld des früheren jugoslawischen Präsidenten Milosevic richtet, gab aber mit Hinweis, dass es sich um teils hochsensible gerichtspolizeiliche Ermittlungen handelt, keine weiteren Angaben bekannt. Weiterhin ist die BA im Bereich des Vollzugs internationaler Rechtshilfe aktiv. Seit 1.1.2002 sind von der BA im Rechtshilfebereich zwölf neue, teils aufwändige Verfahren eröffnet worden, davon die Hälfte in den von der Effizienz-Vorlage erfassten Deliktsbereichen. Damit liegen die Fallzahlen während der ersten drei Monate tendenziell höher, als in der Planung angenommen. Im klassischen Bereich ihrer Zuständigkeit in der Strafverfolgung führt die Bundesanwaltschaft (BA) in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) seit 1.1.2002 zehn neue Ermittlungsverfahren, mit Schwerpunkten bei Beamten- und Sprengstoffdelikten.
Stand der Personalrekrutierungen
Die zur Führung der neuen Verfahren notwendige Personalrekrutierungen bei BA, BAP und eidgenössischen Untersuchungsrichtern konnten pünktlich und pragmatisch vorgenommen werden (siehen Beilagen) und gehen im laufenden Jahr weiter, mit Rücksicht auf die der Umsetzung der Effizienz-Vorlage zugrunde liegende rollende Planung: Fallen die zukünftigen Fallzahlen grösser oder kleiner aus, als angenommen, kann der Auf- und Ausbau bezüglich Personal und Infrastruktur entsprechend korrigiert werden. Nach wie vor wird Gewicht gelegt auf eine möglichst ausgewogene Verteilung der Rekrutierungen auf die verschiedenen Regionen, um dem gesamtschweizerischen Charakter der Umsetzung der Effizienz-Vorlage Rechnung zu tragen und die Personalrekrutierung für die neuen Bundesstellen in einem für die einzelnen Kantone verträglichen Ausmass zu halten.
Kurz- und langfristige Standorte, Zweigstellen
Der Bundesrat hat sich im Juli 2001 für Bern als langfristigen Standort der Strafverfolgungsbehörden des Bundes entschieden. Vorgesehen ist ein Neubau von beträchtlicher Grösse in Bern-Zollikofen. In diesem werden ab 2007 die Bundesanwaltschaft, das Bundesamt für Polizei und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt unter dem gleichen Dach, jedoch weiterhin als selbständige Einheiten zusammengefasst. Bis dahin arbeiten die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei des Bundes an verschiedenen Provisorien in und rund um Bern. Die Bundesanwaltschaft ist zur Zeit in Muri bei Bern untergebracht und wird im Lauf des nächsten Jahres an ihren ursprünglichen Standort an der Taubenstrasse in Bern zurückkehren. Gleichzeitig bezieht das Bundesamt für Polizei im Lauf des nächsten Jahres ein längerfristiges Provisorium in Bern-Ost. Zur Dezentralisierung der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei des Bundes ist die Einrichtung von Zweigstellen in der Romandie, im Tessin und im Raum Zürich vorgesehen. Die erste solche Zweigstelle soll im zweiten Halbjahr 2003 betriebsbereit sein, die zweite bis Ende 2003, die dritte Zweigstelle im Lauf von 2004.
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