BA: Bundesanwaltschaft stellt ihr Ermittlungsverfahren im Mordfall Arnold ein
Bern (ots)
Bern, 10. September 2002. Die Bundesanwaltschaft hat das in Zusammenhang mit der Ermordung des Schweizer Bürgers Walter Arnold in Madagaskar seit Januar 1997 gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt.
Am 17. Juli 1996 wurde der Schweizer Projektleiter der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Walter Arnold, im Zentrum der madagassischen Hauptstadt Antananarivo tot aufgefunden. Die örtlichen Behörden eröffneten ein Verfahren wegen Mordes und am 24. Januar 1997 leitete auch die Schweizerische Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren ein. Die in der Schweiz durchgeführten Ermittlungen, unterstützt durch zwei Rechtshilfegesuche an die madagassischen Behörden sowie mehrere Reisen von Vertretern der damaligen Bundespolizei nach Madagaskar im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ermöglichten eine annähernde zeitliche Rekonstruktion der Ereignisse. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten gestalteten sich die weiteren Ermittlungen indessen äusserst anspruchsvoll und schwierig und führten nicht zur Identifikation der Täterschaft. Es gelang auch nicht, die möglichen Gründe der Tat aufzuklären. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren Anfangs September 2002 eingestellt. Dieses kann aufgrund neuer Hinweise allenfalls wieder eröffnet werden.
Die Informationsverantwortliche: Andrea Sadecky, stv. Mediensprecherin BA, Tel. 031 / 324 324 0