BA: Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen einen ehemaligen Angestellten des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)
Bern (ots)
Bern, 19. September 2002. Handel mit falschen BFF-Ausweisen: Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des BFF abgeschlossen und das Dossier dem Eidg. Untersuchungsrichteramt weitergeleitet.
Die Bundesanwaltschaft hat das am 3. Mai 2002 eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Fälschung von Pässen des BFF durch einen früheren Mitarbeiter sowie des Handels mit solchen Pässen abgeschlossen. Die Strafsache wurde am vergangenen 17. September zur weiteren Untersuchung an das Eidg. Untersuchungsrichteramt in Bern übergeben.
Die Strafuntersuchung wurde in einem ersten Schritt hauptsächlich gegen einen verdächtigten ehemaligen Mitarbeiter des BFF geführt und auf fünf verdächtigte Vermittler ausgedehnt. In acht Kantonen wird jetzt weiter abgeklärt, ob und inwieweit sich die insgesamt über 100 Empfänger solcher Ausweisschriften (sog. Endbegünstigte) strafbar gemacht haben.
In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei sowie zahlreichen kantonalen Polizeikorps konnten über 100 illegal ausgestellte BFF-Reisepässe (Identitätsausweise und Pässe für Ausländer) sowie zahlreiche Visakleber beschlagnahmt werden. Ebenso wurden Computerausdrucke aus Personendatenbanken des Bundes sichergestellt, welche der ehemalige BFF-Mitarbeiter an Dritte übergeben hatte.
Das Geständnis des Hauptbeschuldigten hat zweifelsohne zur raschen Aufklärung dieses Falles wesentlich beigetragen. Gegenstand der Ermittlungen sind Urkunden- und Vermögensdelikte sowie strafbare Handlungen gegen die Amtspflicht. Die fünf verdächtigten Vermittler werden beschuldigt, den ehemaligen BFF-Mitarbeiter zu diesen Delikten angestiftet sowie solche Pässe illegal verwendet zu haben.
Andrea Sadecky, stellvertretende Mediensprecherin BA, Tel. 031/324 324 0