BA: Affäre "Aeroflot": International koordiniertes Vorgehen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei
Bern (ots)
Hausdurchsuchungen in BE, GE, VD, Frankreich und Zypern
Bern, 2. April 2003. In einer international koordinierten Aktion im Rahmen der Ermittlungen zur sogenannten "Aeroflot"-Affäre haben Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) am Mittwoch in den Kantonen Bern, Genf und Waadt Hausdurchsuchungen durchgeführt, Dokumente beschlagnahmt und mehrere Einvernahmen durchgeführt. Das Vorgehen erfolgte im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2002 eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen einen Schweizer Bürger in Zusammenhang mit der sogenannten "Aeroflot"-Affäre, basierend auf der Rechtshilfezusammenarbeit mit den russischen Justizbehörden. Gleichzeitig wurde ein Rechtshilfegesuch der im selben Sachkomplex ermittelnden französischen Justiz ausgeführt.
Die von langer Hand vorbereitete Aktion von BA und BKP wurde in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Kantone Bern, Genf und Waadt durchgeführt. Vorgängig war das Vorgehen auf dem Rechtshilfeweg mit den Behörden von Frankreich und Zypern koordiniert worden, wo am Mittwoch zeitgleich ebenfalls mehrere Hausdurchsuchungen stattfanden, wobei die Schweiz Rechtshilfe an Frankreich leistete und Zypern Rechtshilfe an die Schweiz. Die im "Aeroflot"-Komplex ebenfalls ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Russlands, mit der in diesem internationalen Verfahren eine intensive Zusammenarbeit besteht, ist über das Vorgehen der Schweizer Strafverfolgungsbehörden vorgängig informiert worden. Mit dem Einsatz von über sechzig Polizisten und Ermittlern aus Bund und Kantonen bedeutete die von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei am Mittwoch unter beträchtlichem logistischem Aufwand durchgeführte Aktion einen vorläufigen Höhepunkt der länger andauernden Anstrengungen und intensiven Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes, mit dem Ziel der Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung möglicher Verbindungen des organisierten Verbrechens Russlands in die Schweiz, namentlich im Deliktsbereich der Geldwäscherei. Bereits ab1999 hatte die Bundesanwaltschaft (BA) im Zusammenhang mit der sogenannten "Aeroflot"-Affäre der Generalstaatsanwaltschaft Russlands Rechtshilfe zugunsten des von dieser aufgrund des Verdachts von Betrug und Geldwäscherei gegen verschiedene Personen geführten Strafverfahrens geleistet. Im Rahmen dieses Rechtshilfeverfahrens hatte die BA in der Westschweiz schon damals mehrere Firmensitze durchsucht, Konten blockiert, Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und diese auf dem Rechtshilfeweg der russischen Generalstaatsanwaltschaft übermittelt. Aufgrund einer eingehenden und intensiven Analyse der rechtshilfehalber an die russische Justiz weitergegebenen Dokumente hatte die Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2002 darauf ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen einen Schweizer Bürger eröffnet, dies wegen des Verdachts der Geldwäscherei, Beteiligung an einer Kriminellen Organisation und Teilnahme und Gehilfenschaft bei strafbaren Handlungen gegen das Vermögen, bzw. ungetreuer Geschäftsbesorgung. Der Schweizer Treuhänder und Finanzberater mit Wohnsitz in Zypern steht unter Verdacht, in der Schweiz Geschäftsstrukturen und wirtschaftliche Verbindungen geschaffen zu haben, die es in der "Aeroflot"-Affäre mehreren, in Russland unter Anklage stehenden Personen erlaubten, sich zum Schaden der russischen Firma "Aeroflot" zu bereichern. Die dabei entstandenen illegalen Gewinne sollten nach Erkenntnissen der Ermittler durch den Kauf von Immobilien in Frankreich und deren Vermietung an Offshore- Organisationen gewaschen werden.
Das Ziel des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch in der Schweiz, Frankreich und Zypern war die weitere Verdichtung des Nachweises, dass der im gerichtspolizeilichen Verfahren angeschuldigte Schweizer Bürger sowie möglicherweise weitere Personen an krimineller Absicht und betrügerischem Nutzen der international aufgebauten finanziellen Strukturen beteiligt waren. Zu diesem Zweck wurden die Geschäftsräumlichkeiten mehrerer Firmen und Gesellschaften sowie drei Privatdomizile durchsucht, Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und mehrere Personen zur Sache befragt. Verhaftungen wurden keine vorgenommen; die international koordinierten Ermittlungen dauern weiter an.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0